Dieselfahrverbot: Das müssen Sie als Fahrer*in eines Dieselfahrzeugs wissen

Mit dem Verbauen von Schummel-Software hat Volkswagen hunderttausende seiner deutschen Kunden hintergangen und eine Diskussion um Abgase angestoßen. Um verkehrsbedingter Luftverschmutzung entgegenzuwirken, haben viele Städte parallel zu den Diskussionen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge eingeführt, an die sich Verbraucher und Verbraucherinnen nun halten müssen. Erfahren Sie hier, ob Ihr Auto vom Dieselfahrverbot betroffen ist, in welchen deutschen Städten es Dieselfahrverbote gibt und was Ihnen droht, wenn Sie dagegen verstoßen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Warum gibt es Dieselfahrverbote in deutschen Städten?

Innerhalb der Europäischen Union existiert ein sogenannter Stickoxid-Grenzwert. Dieser regelt, wie viele Mikrogramm des giftigen Stoffes pro Kubikmeter maximal ausgestoßen werden dürfen. Dem statistischen Bundesamt zufolge stammen 60 Prozent der Co2- Emissionen aus dem Straßenverkehr, darunter sind alte Dieselfahrzeuge der Klassen Euro-1 bis Euro-5 die Hauptursache der Luftverschmutzung. Zwar werden die Fahrzeuge je nach Feinstaubausstoß mit verschiedenen Plaketten gekennzeichnet. Weil die Werte innerhalb vieler deutscher Städte allerdings immer wieder überschritten wurden, klagte die Deutsche Umwelthilfe vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Resultat: der Weg für Dieselfahrverbote ist seit 2018 offen. Städte dürfen Umweltzonen einrichten und Dieselfahrverbote verhängen.

Gut zu wissen: Werden Dieselfahrverbote verhängt, gelten sie für alle Dieselfahrzeuge und nicht nur für die, die von der Dieselaffäre rund um den Volkswagen-Konzern betroffen sind.

Dieselfahrverbot: Welche Autos sind betroffen?

Grundsätzlich können alle Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 1 bis 5 von eventuellen Dieselfahrverboten betroffen sein. In einem Urteil aus dem Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar einen Schutz für Euro-5-Diesel (BVerwG Az. 7 C 26.16 und BVerwG Az. 7 C 30.17)verhängt. Dieser sollte Fahrer und Fahrerinnen von Dieselfahrzeugen mit der Euro-Norm 5 vor überstürzten Verboten schützen und die Nutzung der Fahrzeuge weiterhin ermöglichen. Die Regelung galt allerdings nur bis September 2019. Fahrer und Fahrerinnen eines Diesels mit Euro-5-Plakette können mittlerweile also auch von Fahrverboten betroffen sein. Klare Regeln, welche Stadt wo Verbote aussprechen darf, gibt es bislang nicht.

    Welche Fahrzeuge nicht von den Dieselfahrverboten betroffen sind

    Diese Fahrzeuge sind nicht vom Dieselfahrverbot betroffen:

    • Nachgerüstete Dieselfahrzeuge: wer seinen Euro-4- oder Euro-5-Diesel nachgerüstet hat, darf weiterhin überall fahren. Haben Sie ihr Fahrzeug nachgerüstet, erhalten Sie einen Eintrag im Fahrzeugschein. Dieser bescheinigt Ihnen, dass Ihr Diesel nicht mehr als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstößt.
    • Oldtimer mit H-Kennzeichen
    • Krankenwagen sowie Fahrzeuge von Polizei und Bundeswehr
    • Landwirtschaftliche Fahrzeuge
    • Fahrzeuge, die schwerbehinderte Menschen befördern

    In welchen deutschen Städten gibt es Dieselfahrverbote?

    Wenn Sie Fahrer oder Fahrerin eines Dieselfahrzeugs sind, müssen Sie damit rechnen, dass Sie manche deutsche Innenstadt oder bestimmte Straßen nicht befahren dürfen. Fahrverbote für ganze Städte gibt es bisher nicht. Es gibt jedoch Zonen oder Abschnitte, die Sie mit Ihrem Dieselfahrzeug gegebenenfalls nicht befahren dürfen. Oftmals können Sie diese jedoch leicht umfahren.

    Wo darf ich mit meinem Diesel nicht fahren?

    Immer mehr Städte führen streckenweite Dieselfahrverbote ein. Meist handelt es sich dabei um den Innenstadtbereich oder einzelne Straßen beziehungsweise Abschnitte, auf denen keine Dieselfahrzeuge fahren dürfen. Zonen, in denen Sie nicht fahren dürfen, sind mit Schildern gekennzeichnet. Dieselfahrverbote für einzelne Bereiche beziehungsweise Straßen existieren bisher beispielsweise in Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Gelsenkirchen und Stuttgart.

    Darf ich als Dieselfahrer*in in die Umweltzone einfahren?

    Am Beginn jeder Umweltzone finden Sie Schilder, die auflisten, welche Umweltplaketten in der Zone erlaubt sind. Verfügt Ihr Auto über eine Plakette mit der entsprechenden Farbe, dürfen Sie einfahren. Das Ziel der Maßnahme ist es, die Luftverschmutzung in den Innenstädten zu reduzieren. Vierrädrige Fahrzeuge, die keine Umweltplakette haben, dürfen die Zone nicht befahren. Ausnahmen gibt es hier jedoch auch, ähnlich den Dieselfahrverboten: Dreirädrige und zweirädrige Kraftfahrzeuge können auch ohne Plakette in Umweltzonen einfahren. Dasselbe gilt für Fahrzeuge mit Blaulicht, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Geräte sowie für andere Fahrzeuge mit Sonderrechten.

    Wenn Sie eine Ausnahme benötigen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde. Diese kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob Sie das Recht auf eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Dieselfahrzeug bekommen können.

    Gut zu wissen: Als Dieselfahrer dürfen Sie in die meisten Umweltzonen einfahren, wenn es kein gesondertes Dieselfahrverbot gibt. Hat Ihr Auto keine Schadstoffplakette – egal ob Benziner oder Diesel – dürfen Sie nicht in die Umweltzone einfahren. Wenn Sie dagegen verstoßen, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen.

    Wichtig: Wenn Ihr Fahrzeug eine Umweltplakette hat, stellen Sie sicher, dass diese gut sichtbar und intakt am Rand der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht ist. Fahren Sie in eine Umweltzone ein und haben keine oder eine beschädigte Feinstaubplakette angebracht, können ebenfalls Bußgelder auf Sie zukommen.

    Wie werden die Dieselfahrverbote kontrolliert?

    Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Dieselfahrverbote. In der Regel führt sie stichprobenartige Überprüfungen durch. Zwar wurde einige Zeit das Einführen einer blauen Plakette diskutiert. Diese sollte „reine Dieselfahrzeuge“ kennzeichnen. Die Idee hat sich allerdings nicht durchgesetzt. Auch das Überprüfen via Video war lange in der Diskussion. Hiervon wurde jedoch bislang ebenso abgesehen, auch wenn der Bundestag die Idee grundsätzlich abgesegnet hatte. Bei diesem Verfahren sollte mit Hilfe mobiler Geräte erst das Kennzeichen per Video eingescannt werden. Anschließend sollte ein Fahrzeugabgleich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) stattfinden. Ob eine Überprüfung dieser Art eingeführt wird, wird sich mit der Zeit zeigen.

    Was passiert, wenn ich mich nicht an das Dieselfahrverbot halte?

    Die jeweiligen Städte entscheiden selbst, wie sie überprüfen, ob die Dieselfahrverbote eingehalten werden. Ebenso dürfen sie die Höhe der Bußgelder selbst festlegen. Diese fallen dann an, wenn Sie sich nicht an das Dieselfahrverbot halten.

    Bei der Höhe der Strafe ist es unerheblich, mit welcher verbotenen Schadstoffklasse Sie in die Verbotszone einfahren. Ist ein Dieselfahrverbot für Euro 5 und niedriger ausgesprochen und Sie fahren mit einem Euro-3-Diesel ein, ist die Strafe in der Regel genauso hoch, wie wenn Sie mit einem Euro-2-Diesel einfahren. Die Strafen sind je nach Stadt unterschiedlich hoch.  So werden Sie in Hamburg oder Berlin mit 20 Euro (Pkw), 25 Euro (Pkw+ Anhänger oder Bus) und 75 Euro (Lkw) zur Kasse gebeten. In Stuttgart sind Verbote teurer: Wer hier gegen das Dieselverbot verstößt, muss mindestens 108,50 Euro (Bußgeld + Verwaltungsgebühr) zahlen.

    Kann ich das Dieselfahrverbot umgehen?

    Ausnahmen gibt es immer. Schließlich müssen besonders Anwohner und Anwohnerinnen, Gewerbetreibende oder Schwerbehinderte weiterhin zu ihren Wohnungen oder Auto-Stellplätzen in der Innenstadt kommen können. Wer eine Ausnahme vom Dieselfahrverbot benötigt, sollte sich an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder jeweiligen Gemeinde wenden und dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Haben Sie ein Dieselfahrzeug, das eine niedrigere Schadstoffklasse als Euro 6d TEMP oder Euro 6d hat, können Sie Ihr Auto gegebenenfalls umrüsten lassen. Das KBA genehmigt schrittweise verschiedene Umrüstungssätze verschiedener Anbieter für Dieselfahrzeuge. Viele Autohersteller unterstützen diese Maßnahmen finanziell. Ziel ist es, Verbrauchern und Verbraucherinnen einen kostengünstigen Umstieg auf ein saubereres Dieselfahrzeug zu ermöglichen und den Schadstoffausstoß zu reduzieren.


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