Auto abgeschleppt: Was kann ich tun?

Meistens ist es erst mal ein Schreck: Sie kommen zu Ihrem Parkplatz zurück, an dem Sie am Abend zuvor Ihren Wagen abgestellt haben – aber Ihr Auto steht da plötzlich nicht mehr. Sie haben auch nicht einfach nur in der falschen Straße geschaut, Ihr Fahrzeug wurde tatsächlich abgeschleppt. Wie bekommen Sie Ihren Wagen jetzt wieder? Und wie viel kostet eigentlich ein Abschleppvorgang? Dieser Ratgeber beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen, wenn Sie abgeschleppt wurden.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann darf abgeschleppt werden?

Grundsätzlich müssen Sie unterscheiden, ob die Polizei das Abschleppen veranlasst hat, weil Sie falsch geparkt haben, oder ob Sie von einem Privatgrundstück – zum Beispiel einem Supermarktparkplatz – abgeschleppt wurden. Die Polizei muss dabei zwei Grundsätze beachten: Das Abschleppen muss notwendig und verhältnismäßig sein. Notwendig ist es beispielsweise, wenn Ihr Auto in der Feuerwehreinfahrt parkt oder einen Taxi-Stand belegt. Die Erreichbarkeit eines Grundstücks für die Feuerwehr oder die ausdrückliche Beschilderung als Taxi-Stellplatz rechtfertigen außerdem die Verhältnismäßigkeit des Abschleppvorgangs. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann die Polizei Ihr Auto abschleppen lassen. Allerdings müssen dabei gewisse Regeln eingehalten werden. Ihr Auto darf nämlich nur so weit weggezogen werden, wie es unbedingt notwendig ist. Wenn also direkt neben der Feuerwehreinfahrt ein Parkplatz frei ist, darf Ihr Wagen nur dorthin umgesetzt werden.

Gut zu wissen: Wenn das Auto für das Abschleppen geöffnet werden muss, darf die Polizei das Auto nicht unabgeschlossen stehen lassen.

Wenn Sie auf einem Privatgrund abgeschleppt werden, steht das Selbsthilferecht des Besitzers im Vordergrund. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Wagen auf einem extra gekennzeichneten Supermarktparkplatz abstellen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn der Wagen weg ist. Der Marktbetreiber hat schließlich das Interesse, den Platz für seine Kunden freizuhalten. Ob auch auf einem Privatparkplatz die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss, ist dagegen noch nicht vollständig geklärt. Es gibt einige Gerichte, die einem Parkplatzbesitzer, der nachts Autos von einem leeren Parkplatz abschleppen ließ, Recht gegeben haben.

Aber auch ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto darf in bestimmten Fällen abgeschleppt werden – zum Beispiel, wenn zwischenzeitlich eine Baustelle eingerichtet wurde. Solch eine Baustelle muss allerdings spätestens 3 Tage zuvor mit einem mobilen Halteverbotsschild gekennzeichnet werden. Wenn Ihr Auto am entsprechenden Tag noch in der temporären Halteverbotszone steht, wird es kostenpflichtig abgeschleppt.

Tipp: Wenn Sie verreisen, sollten Sie eine Nachbarin oder einen Nachbarn darum bitten, hin und wieder nach Ihrem Auto zu sehen und zu überprüfen, ob eine neue Baustelle eingerichtet wird. Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin können dann gegebenenfalls Ihr Auto umparken.

Auto abgeschleppt: Wie viel kostet das Abschleppen?

Werden Sie von der Polizei abgeschleppt, unterscheiden sich die Kosten für das Abschleppen stark. Jede Gemeinde hat unterschiedliche Verwaltungsgebühren. Auch die Preise der Abschleppunternehmer schwanken in verschiedenen Teilen Deutschlands – zudem sind die Abschleppkosten nachts oder am Wochenende höher als tagsüber und unter der Woche. Das Abschleppen selbst kostet meist circa 100 Euro. Dazu kommen aber noch Verwaltungsgebühren und die Zeit des Autos auf dem Verwahrplatz: Je länger das Auto dort steht, desto teurer wird es. Auch hier unterscheiden sich die Kosten nach Region. Pro 24 Stunden liegen sie zwischen 70 und 250 Euro. Außerdem wird noch ein Strafzettel wegen Falschparkens fällig – dieser kann zwischen 10 und 35 Euro kosten. Wenn eine Feuerwehrzufahrt blockiert wurde, wird es sogar noch teurer – hier kostet der Strafzettel 60 Euro und mehr. Das Abschleppen kann also schnell mehrere Hundert Euro kosten.

Gut zu wissen: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, geht die Rechnung übrigens an den Halter.

Beim Abschleppen von Privatparkplätzen variieren die Kosten ebenso stark und können deutlich höher ausfallen, als wenn Sie von der Polizei abgeschleppt wurden. Bei allzu horrenden Rechnungen können Sie sich allerdings wehren: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2014, dass die Kosten das ortsübliche Niveau nicht überschreiten dürfen (BGH, Az. V ZR 229/13). Im Zweifelsfall muss jedoch ein Richter entscheiden, was im jeweiligen Fall "ortsüblich" ist.

Achtung: Viele Besitzer von Privatparkplätzen beschäftigen Dienstleister, die den Parkraum überwachen und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Kosten für die Dienstleistung werden oft dem Falschparker in Rechnung gestellt, was allerdings nicht rechtens ist.

Abgeschleppt: Wie bekomme ich mein Auto wieder?

Wenn der Abschleppdienst anrückt, wird Ihr Auto abtransportiert – doch wo wird Ihr Wagen hingebracht? Nicht selten erfahren Sie den Standort Ihres Fahrzeugs erst, nachdem Sie die Rechnung beglichen haben. Werden diese Kosten beglichen, erhalten Sie Ihr Fahrzeug zurück. Verweigern Sie die Zahlung, kann es dazu kommen, dass der Abschleppdienst die Herausgabe ablehnt.

Darf der Abschleppdienst mein Auto einbehalten?

Die gängige Praxis der Abschleppunternehmen, die Autos von Falschparkern solange einzubehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt wurden, ist tatsächlich zulässig. Dies geht aus einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2006 hervor. Das Gericht urteilte, dass ein Abschleppdienst, der durch die Polizei beauftragt wurde, das betreffende Auto erst nach Zahlung der Abschleppkosten herausgeben darf (Az. I ZR 83/03).

2011 folgte ein weiteres Urteil des BGH, in welchem dieses Zurückbehaltungsrecht auch Abschleppunternehmen gestattet wird, die privat beauftragt wurden (Az. V ZR 30/11).

Am 17.11.2023 urteilte der BGH, dass Abschleppfirmen nicht unbegrenzt Standgebühren für abtransportierte Autos kassieren dürfen. Das Abschleppunternehmen muss das verwahrte Fahrzeug herausgeben, wenn der Halter dies fordert und anbietet, die bis dahin angefallenen Kosten für diesen Zeitraum zu tragen (V ZR 192/22).

Zu Unrecht abgeschleppt – was nun?

Es gibt Firmen, die systematisch Parkplätze nach Falschparkern absuchen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungsfirmen, die der Parkplatzbesitzer beauftragt, um den Parkplatz zu überwachen.

Die Abschleppkosten betragen meist um die 150 Euro. Beim Abschleppen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen können allerdings noch erhebliche Zuschläge fällig werden. Oftmals sollen Falschparker auch noch die Tätigkeit der Dienstleistungsfirma bezahlen. Dies ist nicht zulässig. 

Es gibt auch Fälle, in denen der Grundstücksbesitzer die Parküberwachungsfirma gar nicht beauftragt hat – auch dann müssen Sie deren Tätigkeit nicht bezahlen.

In diesen Fällen lohnt es sich zu prüfen, ob die Kosten gerechtfertigt sind:

  • Ihr Fahrzeug wird von einem Parkplatz abgeschleppt und Sie bekommen es erst gegen Zahlung eines hohen Betrages wieder.
  • Ihr Wagen wurde zwar nicht abgeschleppt, Sie erhalten aber eine Aufforderung, die Kosten für die Vorbereitung des Abschleppens und die Beweissicherung zu zahlen.
  • Sie sollen zusätzlich zu den Abschleppkosten das Einschalten des Parkwächters, eine Fahrtkostenpauschale oder Ermittlungs- und Mahnkosten bezahlen.
  • Ihr Fahrzeug wird zum Beispiel nachts von einem leeren Parkplatz abgeschleppt.

Auto beim Abschleppen beschädigt: Wer haftet?

Für Schäden muss immer der Verursacher aufkommen, allerdings liegt die Beweislast in diesem Fall bei Ihnen. Veranlasst die Polizei das Abschleppen, untersucht sie den Wagen zuvor gründlich auf Schäden. Und auch bei der Ankunft am Abstellplatz wird das Fahrzeug noch einmal gecheckt. Sind neue Mängel hinzugekommen, gehen die sehr wahrscheinlich auf das Konto des Abschleppunternehmers und er muss dafür haften.


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