Der direkte Draht zum Anwalt: (1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00 Uhr) *inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.
|
 | | | Online-Rechtsberatung von Rechtsanwalt Hanno Hoffmann Stand: 24.10.2017 |
Frage: Zurzeit beziehe ich ALG1 und möchte nun von meinem Erspartem eine Eigentumswohnung erwerben. Könnte ich diese behalten, auch wenn ich HartzIV beantragen müsste? Ich habe mich schon insoweit informiert, dass auch HartzIV-Empfängern eine bereits erworbene Eigentumswohnung in angemessener Größe nicht als Vermögen angerechnet wird und also nicht veräußert werden muss. Um alle Unklarheiten zu beseitigen, möchte ich gern wissen, ob es eine Rolle spielt, wie lange der Kauf einer Eigentumswohnung zurückliegt, ob z.B. ein Kauf von Wohnungseigentum zehn Jahre zurückliegen muss vor Eintritt von Bezug von ALG1-Leistungen?  | Jetzt kostenloses Angebot anfordern!Hier gehts los. |  | 1,99 €/Min. inklusive 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen | |
Antwort: Die maßgebliche Vorschrift zur Berücksichtigung von Immobilieneigeneigentum bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist § 12 GB II. Dort wird erschöpfend dieses Thema geregelt. Nach § 12 Abs. 3. Ziff. 4 dieser Vorschrift wird ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nicht berücksichtigt. Über die Dauer wie lange schon eine solche Immobilie selbst genutzt werden muss, sagt das Gesetz nichts aus. Es gibt also keine Mindestdauer für den Erwerb.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung und Leistungen nach SGB II sind andere Dinge zu beachten: Zunächst muss die Wohnung angemessen sein. Was unter angemessen zu verstehen ist wurde durch das BSG mit Urteil vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 2/05 R entschieden. Danach gilt: Die angemessene Größe einer Eigentumswohnung ist weiterhin bundeseinheitlich nach den Vorgaben des WoBauG 2 zu bestimmen. Der dort enthaltene Grenzwert von 120 qm ist bei einer Bewohnerzahl von weniger als vier grundsätzlich um 20 qm pro Person bis zu einer Mindestgröße von 80 qm zu mindern. Sollten Sie alleinstehend sein, darf Ihre Wohnung folglich die Größe von 80 m² nicht überschreiten.
Sollten Sie die Wohnung finanziert haben, gilt: Es werden die angemessenen Kosten der Unterkunft neben den angemessenen Schuldzinsen für Hypotheken und Grundschulden auch die Grundsteuern, alle sonstigen öffentliche Abgaben wie Müll-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfegergebühren, Erbbauzins und sonstige Nebenkosten wie bei Mietwohnungen übernommen. Auch laufende und notwendige Kosten für die Heizung werden übernommen. Nicht berücksichtigt werden aber die Tilgungsraten des Hypotheken- oder Grundschuldkredits, da diese der Vermögensbildung dienen. Hier müssten Sie eine Lösung finden, wie Sie diesen Verpflichtungen der Bank gegenüber nachkommen wollen.
|
|
|
Rechtsbeiträge über Sozialrecht / Hartz IV | Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zu Sozialrecht - Hartz IV |
Muss ich Hartz-IV beenden, um Erbschaft als Schonvermögen geltend zu machen? | Stand: 05.05.2017
 FRAGE: Ich bin 61 Jahre alt und beziehe Leistungen nach dem Zweiten Buch SGB II. In nächster Zeit werde ich 30.000,- € erben. Ist es richtig, dass ich nach dem Eintreten des Erbfalls aber vor Erhal...
 ANTWORT: Die Auszahlung des Erbes wird beim Bezug von SGB II-Leistungen in jedem Fall zunächst als Einkommen gewertet. Da der Betrag von 30.000 € die Monatsleistung übersteigt, wird er auf eine ...weiter lesen Jobcenter lehnt rückwirkende Zahlung von rechtmäßigen Leistungen ab | Stand: 14.05.2017
 FRAGE: Ich bitte Sie im Namen meiner Tochter, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung mich bevollmächtigt hat, alle Sachverhalte den nachfolgenden Fall betreffend zu klären, um eine Rechtsberatung.
Kurz...
 ANTWORT: Zunächst einmal möchte ich Ihnen in Ihrer rechtlichen Einschätzung insofern zustimmen, als dass es in jedem Fall sinnvoll wäre, gegen den ablehnenden Bescheid der ARGE Klage beim Sozialgerich ...weiter lesen Anrechnung einer Erbschaft auf Hartz IV Bezug | Stand: 12.02.2016
 FRAGE: Die Eltern einer Bekannten von mir möchten das Vermögen an ihre drei Kinder übertragen. Die Bekannte erhält von ihren beiden Geschwistern eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesam...
 ANTWORT: Eine rückwirkende Rückzahlung von bereits als Sozialhilfeempfänger bezogenen und verbrauchten Leistungen nach Hartz IV ist nicht vorgesehen, selbst wenn diese plötzlich sehr reich werden ...weiter lesen Arbeitslosengeld II - Welche Chancen hat eine Klage bei verspätet eingereichtem Weiterbewilligungsantrag | Stand: 13.01.2016
 FRAGE: Mein zweiter Weiterbewilligungsantrag vom Dezember 2015 wird vom Jobcenter nicht rückwirkend ab November anerkannt, obwohl ich den ersten bereits im September gestellt habe, seitdem ständig Unterlage...
 ANTWORT: Nach dem mir mitgeteilten Sachverhalt halte ich die Erfolgsaussichten vorbehaltlich genauer Aktenkenntnis für gering.Maßgeblich für Ihren beim Jobcenter beantragten und nach Ablehnung un ...weiter lesen Anspruch der Lebenspartnerin auf Hartz IV bei eigenem Einkommen | Stand: 02.10.2015
 FRAGE: Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen in einer Wohnung. Meine Partnerrin musste nach 4 Jahren ihre Gaststätte schließen weil der Umsatz stark zurück gegangen ist. Bei einem Besuch bei...
 ANTWORT: Leider steht Ihrer Lebensgefährtin kein Anspruch aus SGB-II-Leistungen mit Ausnahme des Anspruchs auf Übernahme der Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung (s. u.) zu:Grund ist ...weiter lesen Erbe wird auf Hartz IV angerechnet | Stand: 28.06.2015
 FRAGE: Mein Vater ist im März 2015 verstorben und hat uns (drei Brüder) ca. 32.000 €. vermacht. Ich bekomme die Hälfte ca. 16.000 € (weil ich meine Eltern gepflegthabe), meine Brüde...
 ANTWORT: Das Erbe wird im vollen Umfang auf Ihre Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Denn bei der Frage, ob Einnahmen oder Vermögen im Rahmen von SGB II Leistungen anzurechnen sind oder nicht, komm ...weiter lesen
|
|
|
 | Jetzt kostenloses Angebot anfordern!Hier gehts los. |  | 1,99 €/Min. inklusive 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen | |
|
|
|