Voraussetzungen eines Visaantrags für die kubanische Ehefrau

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine Kubanerin in Kuba am 28 Mai geheiratet , jetzt weiß ich nicht welche Papiere nötig sind um sie nach Deutschland zu holen bzw.: wie die weitere Vorgehensweise ist . ( Ich habe hier nur die Kopien der Hochzeit , Orginale sollen in 3 Wochen kommen ) .

Antwort des Anwalts

Der wichtigste Schritt ist nun, dass sich Ihre Ehefrau für einen Sprachkurs für die deutsche Sprache in Kuba anmeldet. Einen Antrag auf Aufenthalt in Deutschland kann sie erst stellen, wenn sie die bestandene Sprachprüfung nachweisen kann. Umfangreiche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Havanna. Dort finden Sie in der Rubrik Visabestimmungen auch die Unterlagen, die für ein Ehegattenvisum bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Bei Antragstellung in der Visastelle vorzulegende Unterlagen:

-Kubanische Heiratsurkunde (vorbeglaubigt durch kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und 2 Kopien)
-Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
(der Pass muss nach Ablauf des durch die Botschaft ausgestellten Visums mindestens noch 3 Monate gültig sein)

  • 2 Antragsformulare (vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt)
    • 2 identische aktuelle Passbilder (lose beigefügt)
    • Passkopie des in Deutschland lebendes Ehegatten
  • Deutschsprachzertifikat - Niveau A1 (Original und 2 Kopien)*

Diese Unterlagen muss Ihre Ehefrau persönlich bei der Deutschen Botschaft einreichen, wo auch ein kurzes Gespräch mit ihr geführt wird. Abgabetermine müssen per e-mail vorbestellt und bestätigt werden. Eine Visaerteilung von Deutschland aus ist nicht möglich. Die anschließende Prüfung der Botschaft unter Einbeziehung der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland dauert mindestens 2 Monate. Wichtig: Der Vorgang wird nur bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Im Rahmen der Visaerteilung wird auch geprüft, ob es Anzeichen für eine Scheinehe gibt.

Wie Sie sehen, können Sie selbst derzeit wenig tun als abwarten. Sie benötigen auch keine Unterlagen. Vielleicht können Sie Ihrer Frau Hilfestellung beim Ausfüllen des Visaantrages auf Deutsch geben.Es liegt nun weitgehend in der Hand Ihrer Ehefrau die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland zu schaffen. Ich verweise dazu noch einmal auf die Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna, die alle notwendigen Informationen enthält.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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