Zwangsvollstreckung wegen angeblicher Online-Bestellung: Fake oder nicht?
Eine Firma W. GmbH., Bad Bergzabern, droht mir per Mail mit Zwangsvollstreckung wegen einer Bestellung meinerseits bei einer Firma P. GmbH in Höhe von EUR 761,29. Ich kenne keine Firma P. GmbH, noch habe ich jemals dort eine Bestellung aufgegeben.
Bitte antworten sie nicht auf die e-mail.
Eine solide Rechnung wird auch heute stets noch auf dem Postwege versandt. Solche E-Mail Rechnungen stellen sich in vielen Fällen als Täuschung dar und dienen nur dazu gutgläubige Menschen über den Tisch zu ziehen. Möglicherweise hat der Gläubiger auch keine korrekte Adresse seines Schuldners und schreibt jetzt alle namensähnlichen Personen an in der Hoffnung den richtigen zu erwischen.
Eine Zwangsvollstreckung ist rechtlich zudem nur dann zulässig, wenn vorher das Bestehen eines Anspruches durch ein Gericht (entweder im gerichtlichen Mahnverfahren oder durch einen Prozess) verbindlich festgestellt worden ist. In beiden Fällen wären Sie aber zwingend von einem solchen Verfahren zu informieren gewesen.
Sie sollten also nicht nervös werden und diese mail getrost ignorieren. Eine Verpflichtung zur Zahlung ist nicht ersichtlich.Sie müssen erst dann tätig werden, wenn Sie ein offizielles Schreiben eines Gerichtes erhalten.