Kosten für Schneefegen mit der Vermieterin geteilt

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Nach Absprache mit meiner Vermieterin sollten die Kosten für Schneefegen und eine Handwerkerarbeit geteilt werden. Ich habe jetzt die Rechnungen von meiner Vermieterin bekommen, und sie hat die Kosten, die ich übernehmen soll von dem Bruttobetrag (inkl. Mehrwertsteuer) kalkuliert. Meiner Meinung nach kann sie aber meinen Anteil nur vom Nettobetrag berechnen, da sie ja die Steuern zurück erstattet bekommt. Ist die Information korrekt, oder wird mein zu zahlender Anteil tatsächlich von den Bruttokosten der Rechnungen berechnet?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Die Abrechnung Ihrer Vermieterin ist korrekt. Die Vermieterin ist nach der getroffenen Vereinbarung berechtigt den auf Sie entfallenden hälftigen Kostenanteil aus dem Bruttobetrag der Rechnungen zu berechnen da die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Vermieterin keine Einschränkung auf den Nettobetrag enthält.
Selbstverständlich darf die Vermieterin dann in der Folge auch nur noch den hälftigen Mehrwertsteuerbetrag bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen, da auch nur der hälftige Mehrwertsteuerbetrag von der Vermieterin tatsächlich gezahlt wurde.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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