Welche Schritte sind bei Nichtlieferung durch den Verkäufer einzuleiten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 18.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe ein Handy bei einem Onlineauktionshaus per Kleinanzeigen bestellt und 200,- € Vorkasse geleistet. Danach hat sich der Verkäufer nicht mehr gemeldet bzw. auf meine Anfragen reagiert (1 1/2 Wochen her). Die Anzeige und Emails habe ich dokumentiert, leider gibt es zur Identifikation nur die Kontoverbindung. Da sich andere Anzeigen des Anbieters ändern, ist er online und könnte antworten.
Was kann ich tun? Anzeige? Mahnbescheid?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

ich bedanke mich für die Annahme meines Angebotes und führe auf Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, gerne wie folgt aus.

In der Tat scheinen Sie an einen Verkäufer geraten zu sein, der nur am Kassieren der Vorauszahlungen, nicht jedoch am Liefern der Ware interessiert ist. Gleichwohl müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Rückforderung noch nicht möglich. Sie müssen dem Verkäufer zunächst eine Nachfrist zur Lieferung setzen (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung), erst wenn diese fruchtlos verläuft, können Sie danach vom Vertrag zurücktreten und in diesem Zuge Ihr Geld zurückfordern. Ich empfehle hier eine Frist bis kommenden Freitag.

Problematisch ist indes, dass Sie augenscheinlich nicht die vollständigen Daten des Verkäufers, sondern nur dessen Bankverbindung, kennen. Mithin scheidet die Beantragung eines Mahnbescheides in Ermangelung einer ladungsfähigen Anschrift, denknotwendig aus. Ebenso würden sonstige zivilrechtliche Instrumente des Forderungseinzugs nicht in Betracht kommen, da Sie als Gläubiger jedenfalls für die Anschriftenermittlung verantwortlich wären.

Wenn der Verkäufer also nicht liefert oder den Betrag zurück erstattet (nach Fristsetzung und Rücktritt, s.o.) müsste bzw. könnte in der Tat der Weg über die Strafanzeige zielführend sein. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verkäufer würde sodann die Polizei auch die Anschrift, zumindest des Kontoinhabers ermitteln, welche sie am Ende durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte (als Geschädigter haben Sie hierzu das Recht) in Erfahrung bringen könnten, um dann auch zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen und Ihr Geld, ggf. klageweise, einzufordern. Ein Mahnbescheid erscheint insoweit, bereits aus Kostengründen, ein probates Mittel dazu. Einen solchen kann man schnell und einfach im Internet über die kostenlose Webseite www.mahnantrag-online.de erstellen.

Da Sie augenscheinlich keine Postanschrift haben, schreiben Sie dem VK eine E-Mail, in der sie ihn letztmalig zur Lieferung bis spätestens kommenden Freitag auffordern und den Rücktritt vom Vertrag sowie die Erstattung einer Strafanzeige ankündigen, so er nicht fristgerecht liefert bzw. zahlt. Mit Ablauf des kommenden Freitags schreiben Sie eine weitere Mail "trete ich vom Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf, unverzüglich die Vorauszahlung auf mein Konto zu überweisen". Danach können Sie obige Schritte einleiten.

Wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, können Sie auch sofort von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dann wäre der Verkäufer sofort zur Erstattung der Vorauszahlung verpflichtet. Bedenken Sie jedoch, dass Sie mit der Eigenschaft als gewerblicher Händler beweisbelastet wären.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice