Nachvermietungsprobleme - Infos und Rechtsberatung
Nachvermietungsprobleme können auftreten,
- wenn der Mieter irrtümlich denkt, er habe ohne Weiteres das Recht einen Nachmieter zustellen.
- wenn der Mieter denkt, der Vermieter muss grundsätzlich einen von drei vorgeschlagenen Nachmietern akzeptieren.
- wenn der Mieter denkt, er könnte grundsätzlich auch aus langen Verträgen aussteigen.
- wenn der Mieter denkt, der Nachmieter müsse seine Einbauten (z.B. Einbauküche) übernehmen.
- wenn der Mieter denkt, der Nachmieter müsse denselben Geschmack bezgl. Farbegestaltung der Wände haben.
Alle diese Vorstellungen sind falsch.
Der Mieter kann das Recht, einen Nachmieter zu stellen haben, wenn er wegen besonderer Umstände z.b. Arbeitsplatzwechsel oder Geburt von Kindern ein besonderes Interesse an der Auflösung des Mietvertrages hat oder er sich mit dem Vermieter darauf geeinigt hat oder diese Möglichkeit im Mietvertrag vereinbart wurde.
Nachvermieterprobleme können aber auch dadurch auftreten, dass der Vermieter wechselt, z. B. in eine Erbfall oder einem Verkauf des Hauses. Dann wird der neue Eigentümer automatisch Vermieter, er tritt als neuer Vermieter in das Mietverhältnis und den Mietvertrag ein.
Hierbei auftauchende Fragen beantworten Ihnen gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline aus dem Bereich Mietrecht am Telefon.