Arbeitnehmerschutzgesetz - Infos und Rechtsberatung
Ein Arbeiternehmerschutzgesetz an sich existiert in Deutschland nicht. Die Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer vor unnötigen Gefahren zu schützen ergibt sich zum einen aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Zum anderen, wird der Arbeitnehmerschutz in verschiedenen Einzelgesetzen rechtlich geregelt, wie z.B. im Arbeitsschutzgesetz. Nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die auszuführende Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Weitere Regelungen zum Thema Arbeitsschutz finden sich darüber hinaus in der Arbeitsmittelbenutzungsordnung und der Arbeitsstättenverordnung. Zudem existieren für verschiedene Berufe, die besonders unfallträchtig sind, einzelne Unfallverhütungsvorschriften, die der jeweilige Arbeitgeber zu beachten hat.
Fragen zum Thema Arbeitsschutz und zur Auslegung von Arbeitsschutzbestimmungen beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.