Aktuelles aus Recht und Justiz

Selfies in der Wahlkabine sind verboten

**But first, let me take a selfie! – Während dieses Credo mittlerweile weit verbreitet ist, sollte es bei der bevorstehenden Bundestagswahl am kommenden Sonntag doch besser nicht befolgt werden.

But first, let me take a selfie! – Während dieses Credo mittlerweile weit verbreitet ist, sollte es bei der bevorstehenden Bundestagswahl am kommenden Sonntag doch besser nicht befolgt werden. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses hat das Bundesinnenministerium beschlossen, das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine zu untersagen. So soll auch vermieden werden, dass Personen der Öffentlichkeit – wie Prominente und Influencer – die Wahlentscheidung ihrer Fans beeinflussen. Doch welche Konsequenzen hat das Verbot für Wähler und kann es überhaupt durchgesetzt werden?

Selfie-Verbot: Doch wie wird kontrolliert?

§ 56 Abs. 5a der Bundeswahlordnung besagt, dass der Wahlvorstand einen Wähler zurückweisen kann, der für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder filmt. „Zurückweisen“ bedeutet in diesem Fall, dass der Wähler davon abgehalten wird, den Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Er kann dann zur erneuten Stimmabgabe aufgefordert werden. Doch wie kann der Wahlvorstand das Filmen und Fotografieren überhaupt kontrollieren? Immerhin werden Smartphones bei Betreten des Wahllokals nicht abgenommen und die Wahlkabine ist nur dem jeweiligen Wähler zugänglich, was eine Kontrolle ausschließt. Nichtsdestotrotz könnten die Kabinen so aufgestellt werden, dass der Wahlvorstand sie gut im Blick hat und auffälliges Verhalten schnell erkennen kann. Bei Briefwahlen gilt die Neuerung übrigens nicht, doch empfiehlt es sich grundsätzlich, auf das öffentliche Teilen der eigenen Stimmabgabe zu verzichten.

Veröffentlichung der Wahlentscheidung eines anderen ist strafbar

Gelingt es einem Wähler doch ein Foto des ausgefüllten Stimmzettels zu machen, hat es übrigens keine Konsequenzen, wenn das Foto danach in den sozialen Medien auftaucht. Der Meinungsaustausch vor und nach der eigentlichen Stimmabgabe ist weiterhin erlaubt. Nur wer die Wahlentscheidung eines anderen veröffentlicht, macht sich strafbar.

Timberlake-Selfie sorgte in den USA für Gesetzesänderung

Die Neuerung kann als Konsequenz aus den letzten US-Wahlen angesehen werden, bei denen sich sowohl Donald Trumps Sohn als auch der Popstar Justin Timberlake bei der Abgabe des Wahlzettels gefilmt hatten. In Timberlakes Heimatstaat Tennessee war das Fotografieren und Filmen in Wahllokalen zu dem Zeitpunkt untersagt. Dem Popstar hätten nach US-Recht eine Geldbuße in Höhe von 50 US-Dollar sowie bis zu 30 Tage Gefängnis drohen können. Nachdem das Timberlake-Selfie allerdings zu einer beachtlich hohen Wahlbeteiligung führte, wurde das Verbot im April 2017 gekippt. Seitdem heißt es in den Wahllokalen Tennessees: Bitte recht freundlich!

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