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Title | Arbeitgeber darf Tastatureingaben der Mitarbeiter nicht aufzeichnen |
Date | 06-09-17 |
Teaser | Arbeitgeber dürfen Tastatureingaben ihrer Mitarbeiter nicht grundlos aufzeichnen. |
Text | Nürnberg (D-AH/fk) – Arbeitgeber dürfen Tastatureingaben ihrer Mitarbeiter nicht grundlos aufzeichnen. Denn dafür ist ein begründeter Verdacht nötig, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 681/16). |