Aktenzeichen
Aktenzeichen - Infos und Rechtsberatung
Ein Aktenzeichen ist eine Kennzeichnung einer Akte, die die Zuordnung und Systematisierung vereinfacht. Akten können so leichter herausgesucht und gefunden werden. Sie werden bei Gericht, Behörden, Rechtsanwälten und in der Wirtschaft verwendet.
Aus gerichtlichen Aktenzeichen lässt sich z.B. die Art des Verfahrens erkennen.
Das Aktenzeichen 7 C 234/10 bedeutet beispielsweise dass dies die 234. Sache der 7. Abteilung eines Amtsgerichts aus dem Jahr 2010 ist. Je nach Verfahrensart variiert der Buchstabe des Aktenzeichens.Bei gerichtlichen Verfahren gibt es verschiedene Aktenzeichen für verschiedene Instanzen.
Bei der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden Rechtsanwälten und Unternehmen ist es wichtig, stets das Aktenzeichen im Betreff anzugeben, um eine problemlose Zuordnung zum Vorgang zu ermöglichen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Aktenzeichen haben wenden Sie sich an die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG!