Leasingvertrag: Kann ich vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen kündigen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Jan 2012 habe ich einen Firmen Leasing Vertrag (Kilometer Leasing) mit der F Bank abgeschossen.
Einen Fiat Doblo Laufzeit 48 Monate 60000km. 24 Monate,50% der Zeit ist vorbei, 28.000 km wurden gefahren. Fiat Gutachter konnte bei einer Prüfung keine Mängel feststellen.
Bis Ende Oktober 2012 war ich in einem gepachteten Hotel selbständig.
Aus gesundheitlichen Gründen musste ich nach 36 jähriger Tätigkeit aufhören. Bin heute 56 Jahre alt.

Alle Verträge konnten ohne größere Problemen gekündigt werden.
Seit Juni 2013 beziehe ich eine Vollerwerbsminderungsrente von der LAK in Höhe von 420 Euro und arbeite noch so gut wie es geht für 385 Euro.
Die Leasingrate von 275 Euro und den Unterhalt des Fahrzeuges kann ich nicht mehr bedienen. Lebe heute unterhalb der Pfändungsgrenze.
Meine Frage: komme ich aus gesundheitlichen Gründen diesen Vertrag?

Antwort des Anwalts

Wie jeder Vertrag ist auch ein Leasingvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig kündbar. Fraglich ist nur, ob die Aufgabe der Selbständigkeit aus gesundheitlichen Gründen ein wichtiger Grund ist, der zur vorzeitigen Kündigung berechnet.

Nach § 543 Abs.1 BGB steht dem Leasingnehmer ein solches vorzeitiges Kündigungsrecht allerdings nur dann zu, wenn die ihm überlassene Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht geeignet ist oder dem Leasingnehmer entzogen wird.

Die Beendigung der Selbständigkeit, gleich aus welchem Grunde, stellt dagegen keinen wichtigen Grund für eine Kündigung des Leasingvertrages dar. Diese Entscheidung liegt alleine in der Risikosphäre des Leasingnehmers. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Einstellung der Selbständigkeit auf Krankheit beruht und dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Leasingnehmers verschlechtert haben.

Ich kann Ihnen daher in der gegenwärtigen Situation nur raten, ein Gespräch mit dem Leasinggeber über eine einvernehmliche Aufhebung des Leasingvertrages zu führen. Er wird dazu bereit sein, wenn Sie darlegen, dass Sie zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden, die Leasingraten zu zahlen. Er wird sich das Entgegenkommen allerdings finanziell vergüten lassen, so dass sie mit einer Sonderzahlung zum Abschluss des Vertrages rechnen müssen.

Nur wenn der Leasinggeber überhaupt nicht zu einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages bereit ist, sollten Sie (auch ohne Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes) die Kündigung aussprechen und die weiteren Zahlungen einstellen.

Sie müssen dann aber in jedem Fall gegenrechnen mit welchen Schadensersatzansprüchen, die im Leasingvertrag festgelegt sind, Sie rechnen müssen. Angesichts dieser Schadensersatzansprüche kann es wirtschaftlicher sein, das Fahrzeug weiter zu nutzen und den Leasingvertrag bis zum Ende abzuwickeln.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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