Ebay-Verkäufer liefert Ware nicht aus

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Nachdem mir der Verkäufer vor Auktionsende zusagte, mir den Artikel zuzufahren, habe ich am 17.03.2012 eine Eckbadewanne  im Wert von 516,00 Euro ersteigert und am 20.03. per paypal bezahlt.

  • In der Zwischenzeit weigert sich der Verkäufer, er hat eine Speditionsfirma, mir den Artikel auf seiner Route zu überlassen.

  • Er bezahlt mir das Geld nicht zurück

  • ebay hat entschieden:
    "Kommentare vom eBay-Kundenservice:
    Leider wird für diesen Artikel kein eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal angeboten.
    Endgültige Entscheidung:
    In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Verkäufers getroffen."

  • Danach habe ich Einspruch eingelegt:

"Der eBay-Kundenservice hat Ihren Einspruch abgewiesen. Somit bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung in diesem Fall. 16. Mai. 2012 um 09:53
Kommentare vom eBay-Kundenservice:
Wir bedauern, dass bei Ihrem Kauf ein Problem aufgetreten ist. Bei einer weiteren Prüfung konnten wir jedoch bestätigen, dass unsere ursprüngliche Entscheidung korrekt war."

Was kann ich tun, um mindestens mein Geld zurück zu bekommen?

Antwort des Anwalts

Gegenwärtig ist ein wirksamer Kaufvertrag in der Welt. Ich gehe aus Ihrer Schilderung davon aus, daß der Verkäufer kein gewerblicher Verkäufer ist und insofern kein Widerrufsrecht besteht.

Die Lieferzusage, die Sie vom Verkäufer erhalten haben enthält leider keine zeitliche Zusage. Insofern müssten Sie den Verkäufer durch fristgebundene Lieferaufforderung in Verzug setzen, es sei denn Sie haben eine definitive Ablehnung des Verkäufers erhalten, daß er Ihnen die Lieferung verweigert. In beiden Fällen müssen Sie aber die rechtliche Situation noch durch Erklärungen Ihrerseits gestalten, um einen Anspruch auf Ihr Geld zu erhalten. Erst dadurch wird der Kaufvertrag hinfällig und Sie können Ihr Geld herausverlangen. Ich formuliere Ihnen nachstehend mal zwei Briefe.

Zuerst für den Fall, daß Sie noch keine definitive Ablehnung des Verkäufers zur Lieferung der Wanne erhalten haben:

Sehr geehrter Herr...,

ich nehme Bezug auf den ebaykauf einer Eckbadewanne mit Versteigerung vom 17.03.2012, in Verbindung mit Ihrer Zusage vom 17.03.2012 mit der Sie mir vor meinem Gebot und Abschluß der Auktion zusagten die Wanne nach Erwerb auf einer Ihrer Speditionstouren zu bringen.
Daraufhin habe ich das höchste Gebot abgegeben und die Wanne erworben.
Am 20.03.2012 habe ich die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 516,00 € an Sie bewirkt. Seit dem haben Sie die Wanne nicht geliefert, nicht einmal ein konkretes Lieferdatum angeboten.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Wanne entsprechend Ihrer vertraglich bindenden Zusage bis zum xx.06.2012 (Datum 2-3 Wo.) an meinen Wohnort zu liefern. Ich erwarte eine entsprechende Anmeldung mit X Tagen Vorlauf um die Abladekräfte zu organisieren.

Ich bin bereit den Kaufvertrag aufzulösen. Ich erwarte dann dazu in der vorstehend gesetzten Frist Ihre Zustimmungserklärung zur Auflösung des Kaufvertrages und in derselben Frist den Zugang des von mir gezahlten Kaufpreises auf mein Konto (Kontoverbindung oder Paypal)

MfG


Sollte in der gesetzten Frist, weder Lieferung, noch Erklärung, noch Zahlung eingehen
schreiben Sie:

Sehr geehrter Herr ...,

ich nehme Bezug auf mein Schreiben .....(Datum von dem vorstehenden Schreiben), Sie haben mir die erworbene und bezahlte Eckbadewanne weder geliefert, noch mir den Kaufpreis in der gesetzten Frist zurücküberwiesen. Dementsprechend liegen die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufverftrag gemäß § 323 BGB vor.
Ich trete hiermit vom Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf den Kaufpreis auf mein Konto ... zurückzuüberweisen, so daß der Zahlungseingang bis zum .... feststellbar ist.
Sollte ich den Zahlungseingang nicht fristgemäß feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen lassen, was mit erheblichen weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird.

MfG


Wenn der Verkäufer in Reaktion auf das erste Schreiben zwar der Auflösung des Kaufvertrages zustimmen sollte, aber keine Zahlung leistet, können Sie nochmals eine einfache Zahlfrist setzen:

"Mir ist Ihre Zustimmung zur Vertragsauflösung zugegangen, die damit verbundene Zahlung aber nicht. Ich fordere Sie hiermit letztmalig außergerichtlich auf den Betrag von 512,-- € eingehend bis zum ..... auf mein Konto zu überweisen."


Sollte der Verkäufer bereits unmissverständlich abgelehnt haben Ihnen die Wanne zu liefern können Sie folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr...,

ich nehme Bezug auf den ebaykauf einer Eckbadewanne mit Versteigerung vom 17.03.2012 (Artikelnummer: 251014284668), in Verbindung mit Ihrer Zusage vom 17.03.2012 mit der Sie mir vor meinem Gebot und Abschluß der Auktion zusagten die Wanne nach Erwerb auf einer Ihrer Speditionstouren zu bringen.
Daraufhin habe ich das höchste Gebot abgegeben und die Wanne erworben.
Am 20.03.2012 habe ich die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 516,00 € an Sie bewirkt.
Mit Schreiben/Nachricht vom .... haben Sie entgültig die Lieferung der Wanne verweigert.
Sie haben mich damit beim Abschluß des Kaufvertrages über einen wesentlichen Punkt, nämlich die Übernahme des Transportes durch Sie getäuscht.

Dementsprechend fechte ich meine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung wegen Täuschung an. Damit ist der Kaufvertrag hinfällig und Sie sind nach den Grundsätzen ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 BGB wegen Wegfalls des Rechtsgrundes zur Herausgabe des Kaufpreises verpflichtet.

Hilfsweise mache ich auch ein Rücktrittsrecht nach § 323 BGB wegen Leistungsver-weigerung geltend. Ich nehme dahingehend Bezug auf Ihre Nachricht vom .....

In beiden Fällen schulden Sie mir die Rückgabe des Kaufpreises. Ich fordere Sie auf
den Kaufpreis auf mein Konto ... zurückzuüberweisen, so daß der Zahlungseingang bis zum .... feststellbar ist.
Sollte ich den Zahlungseingang nicht fristgemäß feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen lassen, was mit erheblichen weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird.

MfG


Die Schreiben sollten jeweils per Einschreiben-Rückschein abgeschickt werden. Falls der Verkäufer die Einschreiben nicht annimmt, sollten Sie die Rücksendeumschläge behalten und Ausdrucke der Briefe unter Zeugen mit Einwurf-Einschreiben versenden.

Anzumerken bleibt noch, dass e-mails , worum es sich bei den ebay-Nachrichten ja technisch handelt, nicht beweiskräftig sind, also erfolgreich bestritten werden können.
Ich bezweifle aber daß der Verkäufer das tut, weil diese Nachrichten ja über das ebaysystem gelaufen sind und im Falle des Bestreitens strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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