Kindergeld auch für im Ausland lebende Kinder
Ich habe vor meinen Kind das hier geboren ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat, für ein Jahr ins Ausland (Marokko) zu schicken. Er soll dort die Schule besuchen und die Heimatsprache lernen.
Frage: haben wir weiterhin Anspruch auf Kindergeld? Ich bin hier berufstätig und zahle Steuern.
Welche Bedingung müssen wir erfüllen um Anspruch auf Kindergeld zu bekommen, wenn wir unseren Sohn ins Ausland schicken?
Die Weitergewährung von Kindergeld für Kinder, die sich im nicht-europäischen Ausland aufhalten, ist nur dann möglich, wenn der Aufenthalt im Ausland vorübergehender Natur ist. Der gewöhnliche Wohnsitz in Deutschland muss demnach beibehalten werden (§ 63 EStG).
Ob ein Aufenthalt vorübergehender Natur ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Kriterien dafür können u. a. sein: Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland (keine Abmeldung im Einwohnermeldeamt), deutsche Staatsangehörigkeit, Verbleib der Eltern in Deutschland, festgeschriebene Begrenzung des Auslandsaufenthaltes, Besuchsaufenthalte während der Ferien in Deutschland. Da ich denke, dass Sie diese Kriterien deutlich machen können, besteht bei einem zeitlich befristeten Schulbesuch in Marokko weiter Anspruch auf Kindergeldzahlungen aus Deutschland.