Widerruf eines Fernabsatzvertrages

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe am 27.05.2010 einen Vertrag mit der Internetplattform s.de abgeschlossen. Diesen Vertrag habe ich am 03.06.2010 widerrufen. s.de akzeptierte meine Kündigung / Stornierung nicht mit der Begründung, "Ein sog. Widerrufsrecht, wie es für Verträge für Verbraucher vorgeschrieben ist, findet unter Geschäftsleuten (BGB) keine Anwendung. Da unsere Verträge i.d.r. telefonisch geschlossen werden, dokumentieren wir zu Ihrer uns unserer Sicherheit den vereinbarten Vertragsinhalt mit Ihrem Einverständnis per Sprachaufzeichnung und bestätigen dies schrift. mit der Auftragsbestätigung."
Ist dies rechtens? Ich habe doch bei Verträgen immer ein Widerrufsrecht. Oder?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:

Fernabsatzverträge können gem. § 312 d BGB von einem Verbraucher widerrufen werden. Dabei handelt es sich um Verträge, die telefonisch, per Internet oder per Post geschlossen werden und ohne persönlichen Kontakt vor Ort mit dem Vertragspartner stattfinden.
Der Begriff des Verbrauchers ist in § 13 BGB geregelt: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Das bedeutet, dass Sie Fernabsatzverträge, die Sie in der Eigenschaft eines Unternehmers abschließen, nicht widerrufen können.
Wenn Sie sich nun beispielsweise mit Ihrer Geschäftsadresse im Branchenteil von s.de registriert haben aus Werbezwecken, haben Sie das in der Eigenschaft eines Unternehmers gemacht, so dass ein Widerrufsrecht nicht besteht.
An andere Verträge, die nicht unter die Fernabsatzverträge fallen, ist man grundsätzlich immer gebunden. Viele Unternehmen räumen den Kunden aber ein Umtauschrecht aus Kulanz oder aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.
Gesprächsaufzeichnungen, die mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurden, könnten vor Gericht auch verwertet werden. Zudem haben Sie den Vertrag auch schon gekündigt, so dass Sie hiermit im Grunde je nach Inhalt der Kündigung nach schon zugeben, bei s.de einen Vertrag geschlossen zu haben.

Lediglich wenn Sie als Verbraucher gehandelt haben, können Sie den Vertrag widerrufen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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