Wie kann ich die GEZ-Gebühren bei einer Zweitwohnung umgehen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine Zweitwohnung für die ich auch Gebühren zahlen soll. Die Wohnung ist nicht bewohnt und dient nur zum Unterstellen von Möbeln, bzw. ist sonst nur eine Post Adresse. Die GEZ lässt nicht mit sich reden und will auch für die 2. Wohnung Gebühren, bzw. hat jetzt eine Mahnung geschickt und ich soll 550 Euro nachzahlen. Ist das so richtig? Entstehen auch Gebühren wenn die Wohnung wieder abgemeldet ist?

Antwort des Anwalts

Vorweg die alte „GEZ-Gebühr“ wurde abgeschafft. Die Gebühreneinzugszentrale gibt es nicht mehr. Seit dem 1.1.2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Dadurch haben sich mannigfache Änderungen für die Bevölkerung ergeben.

Den Beitrag für Rundfunk und Fernsehen müssen nun alle zahlen, selbst wenn kein Fernseher oder Radio zum Haushalt gehört. Auf diese Weise sollen Familien und Wohngemeinschaften finanziell entlastet werden. Kinder, die ein eigenes Einkommen haben und noch unter dem Dach der Eltern wohnen, müssen nicht separat zahlen.

Dafür- und dies ist die schlechte Nachricht - müssen alle, die aus beruflichen oder privaten Gründen einen zweiten Wohnsitz führen, den Beitrag für die Zweitwohnung entrichten. Gleiches gilt auch für Besitzer einer Ferienwohnung, selbst wenn man nur an einem Ort Fernsehen oder Radio hören kann. Der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung und Sommerhaus wird trotzdem fällig. Eine Umgehung ist nicht möglich. Zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rate ich Ihnen zur Zahlung.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice