Mieterhöhung für Arztpraxis um 9,2 Prozent

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine Arztpraxis und erhielt vom Vermieter eine Aufforderung einer Mietpreiserhöhung von 9,2% in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex schriftlich zuzustimmen? Ist das in Ordnung?

Antwort des Anwalts

Ich danke für die Übermittlung des Zusatzes zum Mietvertrag. Hieraus ist ersichtlich, dass eine Erhöhungsklausel gerade nicht im Vertrag enthalten ist. Vielmehr haben Sie per Zusatzvereinbarung u.a. einen Turnus für die Erhöhung sowie einen Modus gütlicher Einigung, im Zweifel Schiedsverfahren, festgelegt.

Wenn nunmehr 9,2 % Erhöhung – wohl zum 01.07.2012 in Fortsetzung der Fristen – verlangt wird, so geht Ihre Frage offenbar dahin, ob dies ein rechtmäßiges Verlangen darstellt.

Eine Koppelung an den Verbraucherpreisindex ist ein sinnvolles und für beide Vertragsseiten faires Instrument, um bei Dauerschuldverhältnissen die Vergütung an Zeitablauf und allgemeine Teuerungs- bzw. Inflationsrate anzupassen.

Vereinfacht ist also zu fragen, ob seit letzter Mietpreisanpassung eine 9,2% ige Steigerung des Verbraucherpreisindex stattgefunden hat. Damit wäre die entsprechende Anpassung der Praxismiete gerechtfertigt.

Die Verbraucherpreisindizes werden monatlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben, einsehbar unter www.destatis.de.

Auf der Basis 2005 = 100 ergibt sich für Januar 2009 (Zeitpunkt zu dem vertraglich letzte Mieterhöhung erfolgen durfte) ein Wert in Höhe von 106,3, für Januar 2012 ein Wert in Höhe von 111,5.
In Prozent ergibt dies für diesen 2-Jahreszeitraum eine Steigerung in Höhe von 5,079%.
Damit wäre die Erhöhung um 9,2% hiermit nicht zu begründen.

Eine solche Höhe wäre akzeptabel, wenn seit Januar 2007 keine Erhöhung stattgefunden hätte.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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