Vorbesitzer verweigert sein Mitwirken bei der Aktivierung einer Domain

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe vor kurzem eine .info-Domain gekauft. Nach Erhalt der Rechnung habe ich den vereinbarten Kaufpreis überwiesen und daraufhin den "AUTH-CODE" für die Domain vom jetzigen Besitzer erhalten.
Leider ist offenbar zur erfolgreichen Übertragung die Mithilfe des jetzigen Besitzers notwendig: dieser erhält nach dem Transferstart eine Email zur Bestätigung mit einem Link, den er anklicken muss. Dies hat der jetzige Besitzer leider bei den zwei bisherigen Transferversuchen nicht getan!

Ich habe ihm daraufhin mehrfach Emails geschrieben und auch immer Empfangsbestätigungen erhalten, allerdings nur einmal eine ausweichende Antwort.

Daher meine Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es, den Transfer der Domain auf juristischem Wege zu erzwingen?
Was würde dies für mich kosten?
Wieviel würde es mich kosten, wenn Sie in einem ersten Schritt zunächst nur ein "offizielles Anwaltsschreiben" an den bisherigen Besitzer schicken würden (in der Hoffnung, dass er dann doch noch kooperiert)?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Unterstellt, Sie haben eine wirksame Vereinbarung über die Übertragung der Domain getroffen, unterliegt es keinem Zweifel, der Verkäufer verpflichtet ist, den Transfer der Domain zu bewirken. Die Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht kann auch gerichtlich durchgesetzt werden, d.h. ein entsprechender gerichtlicher Klageantrag kann auf Absendung der Bestätigung gerichtet werden. Die Durchsetzung eines etwaigen Urteils erfolgt durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.

Vorliegend handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die sich nach dem Streitwert bestimmt. Für den Streitwert wäre hier der Betrag maßgeblich, der von Ihnen für die Übertragung der Domain bezahlt wurde. Einen genauen Betrag kann ich Ihnen daher nur mitteilen, wenn Sie mir in dieser Sache antworten und den Kaufpreis mitteilen.

Soweit Sie die Angelegenheit beschrieben haben, scheint es offensichtlich, dass sich der Verkäufer aufgrund Ihrer Mahnungen in Verzug befindet und er hätte auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung zu bezahlen. Da von vorne herein nie sicher ist, ob tatsächlich die Verzugskosten bezahlt werden, biete ich Ihnen ein anwaltliches Mahnschreiben für ein pauschales Honorar von 200.-- € an.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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