Outlets.de zockt ahnungslose Internetsurfer betrügerisch ab

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Habe vom Outlet.de eine Rechnung erhalten und schon eine Mahnung. Muß ich bezahlen? Der Vertrag den ich abgeschlossen haben soll, läuft 2 Jahre.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Offensichtlich handelt es sich bei der von Ihnen aufgerufenen Seite nicht um die Seite ?www.outlet.de?, sondern um die Seite ?www.outlets.de.? Die Seite ?www.outlets.de? ist eine sattsam bekannte sogenannte ?Internetabzockseite?. Der primäre Rat hierbei ist, unter keinen Umständen den geforderten Betrag oder überhaupt irgendeinen Betrag zu bezahlen und sich auf keinen Fall durch Mahnungen beeindrucken zu lassen. Ohnehin müssen Sie damit rechnen, dass diese Internetabzockseite Ihnen weitere Mahnungen zukommen lassen wird, auch über Inkassobüros und/oder Rechtsanwälten. Auch hier gilt, sich nicht einschüchtern zu lassen. Die genannte Seite ist auch schon Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen gewesen. Häufig wird in Mahnungen, die von dem Seitenbetreiber von ?www.outlets.de? herrühren, damit gedroht, die vermeintlichen Kunden bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsteilen eintragen zu lassen. Es ist mir ein Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 09.12.2009, AZ: 105 C 4636/09 bekannt, in welchem dem Seitenbetreiber der Firma IContent GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000.-€ für den Wiederholungsfall untersagt worden ist, den Kunden damit zu drohen, Einträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsteilen vornehmen zu lassen.

Die dringende Empfehlung ist daher, die Mahnungen der Firma outlets.de schlicht und einfach auszusitzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Seitenbetreiber ein gerichtliches Verfahren gegen Sie anstrengen ist außerordentlich gering, da die gericht-liche Verfolgung der vermeintlichen Forderungen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Kosten stünde. Es ist mir auch kein gerichtliches Verfahren bekannt, in welchem der Seitenbetreiber versucht hätte, seine Forderungen erfolgreich gerichtlich beizutreiben. Rein vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass es im Falle eines gerichtlichen Beitreibungsversuches in jedem Fall erforderlich ist, einen Rechtsanwalt mit einer sachgerechten Verteidigung zu beauftragen. Wenn Sie gerichtliche Post hierzu erhalten, erkennen Sie dies insbesondere daran, dass Ihnen ein gerichtliches Schreiben in einem gelben Briefumschlag zugestellt wird. Da mit einer solchen Zustellung Fristen laufen, empfiehlt es sich, dann gegebenenfalls sofort anwaltlichen Rat zu suchen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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