Darf ein Mann seine Partnerin einfach vor die Tür setzen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich wurde am Sonntag von meinem Mann vor die Türe unseres gemeinsamen Hauses gesetzt und musste alle Schlüssel abgeben. Der Grund: Die Umstände mit mir zusammenzuleben seien unzumutbar, da ich Alkoholikerin bin und nach Entzug einen Rückfall hatte, jedoch nicht im Beisein meiner Familie, die im Urlaub war.
Frage: Was kann ich tun? Ist es rechtens, dass ich aus meinem Haus ausgewiesen werde und auch keine Schlüssel mehr habe?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Fragestellung: Was kann ich tun. Ist es rechtens, dass ich aus meinem Haus ausgewiesen werde und auch keine Schlüssel mehr habe?

Die Frage der Rechtsmäßigkeit des Handelns Ihres Mannes hat zum einen nichts mit Ihrer Alkoholkrankheit und ebenfalls nichts mit den Eigentumsverhältnissen an Ihrem Haus zu tun. Maßstab ist allein die bisherige Nutzung des Hauses als Familienheim. Insofern sind Ihre Rechte an der Nutzung des Hauses mit denen Ihres Mannes gleichrangig, d.h. er darf Ihnen weder den Zutritt verweigern noch die Schlüssel abnehmen. Nichts anderes würde bei einer nur gemieteten Wohnung gelten und zwar selbst für den Fall, dass Ihr Mann alleiniger Mieter der Ehewohnung wäre. Bei einem Eigenheim gilt nichts anderes.

Als Sofortmaßnahme sollten Sie sich unter Beiziehung der Polizei und notfalls mit einem Schlüsseldienst Zutritt zu Ihrem Haus verschaffen. Vermutlich wird Ihr Mann Ihnen Ihre Schlüssel unter dem Druck der anwesenden Polizeibeamten die Schlüssel freiwillig herausgeben. Zaghafte Polizeibeamte neigen manchmal dazu, das Opfer auf den Gerichtsweg zu verweisen, solange keine Gewalttätigkeiten festzustellen sind und keine gegenwärtige Gefahr für das Opfer besteht. Dennoch ist die Polizei verpflichtet, Ihnen den Zutritt zum Haus zu ermöglichen.

Sofern Ihnen auf diesem Weg keine Hilfe zuteil wird, werden Sie die Zeit bis Montag überbrücken (bei Freunden, Bekannten oder Hotel) und sodann eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen müssen. Dies können Sie mit Hilfe eines Anwalts oder direkt beim Amtsgericht (dort bei der Rechtsantragsstelle) bewirken.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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