Amtsgericht informiert über Testamentsangelegenheit - weiteres Vorgehen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 29.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich wurde vor ca. 1 Jahr durch über das Amtsgericht in einer Testamentsangelegeheit informiert.
Hierbei wurde mir das Protokoll der Eröffnung sowie das Testament in Kopie zugestellt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört!
Wie sollte ich mich hier jetzt am besten verhalten und ggf. weiter vorgehen?

Antwort des Anwalts

Wie Sie richtig formulieren, hat das Nachlassgericht Sie informiert. Es wird aber desweiteren nicht von Amts wegen tätig, weil Sie, der Sie möglicherweise als Erbe oder sonstiger Berechtigter in Betracht kommen, selber entscheiden müssen, ob Sie Rechte wahrnehmen oder nicht. Ergibt sich aus dem Testament, dass Sie Erbe sind, können Sie beim Nachlassgericht unter Vorlage Ihrer Geburtsurkunde einen Erbschein beantragen, der Sie dann als Erbe ausweist z.B. gegenüber Banken und Versicherungen, von denen Sie dann Informationen über den Nachlass erhalten. Als Erbe sind Sie auch verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Die Ausschlagungsfrist endet 6 Wochen nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, d.h. in Ihrem Fall wäre die Ausschlagungsfrist abgelaufen.

Auch wenn Sie nicht Erbe geworden sind, sondern "nur" Pflichtteilsberechtigter, müssen Sie Ihre Rechte geltend machen. In diesem Fall, in dem Sie von den Erben Auskunft über den Nachlass verlangen und dann Ihren Pflichtteilsanspruch berechnen. Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Aus dem Testament müsste sich ergeben, in welcher Weise Sie betroffen sind.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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