Kündigungsfrist bei Wiedereinstellung in Teilzeit
Ich habe eine Frage bzgl. meiner Kündigungsfrist gegenüber meinem Arbeitgeber.
Es geht darum, dass ich nach meiner Elternzeit von meinem Arbeitgeber in Teilzeit ohne neuen Arbeitsvertrag weiter beschäftigt wurde.
In Ihrem Fall werden die Kündigungsfristen gesetzlich geregelt. Diese stehen in § 622 BGB. Dieser § lautet:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
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Sie können daher mit einer Frist von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.
Bitte überprüfen sie aber, ob Sie vielleicht dennoch einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit anderen Kündigungsfristen haben. Wenn Sie vor der Teilzeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen haben, gelten die dort vereinbarten Regelungen weiter. Die Vereinbarung von Teilzeit erfordert nicht den Abschluss eines neuen Vertrages, dies ist lediglich eine zeitliche Modifikation des bestehenden Vertrages.