Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verletztengeld
Das Verletztengeld soll während der medizinischen Rehabilitation als ergänzende Leistung den Ausfall an Einkommen ausgleichen und damit den Lebensunterhalt des Verletzten und seiner Angehörigen sicherstellen. Das Verletztengeld ersetzt also entgangenes Arbeitsentgelt, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Es hat somit eine konkrete Entgelt- oder Einkommensersatzfunktion, wie z.B. das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nach § 45 SGB VII Verletztengeld
- bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) und
- bei Heilbehandlung, soweit dadurch eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden kann und
- bei Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, diese sich aber verzögern - d. h. nicht unmittelbar an die Heilbehandlung anschließen - und der Betroffene das nicht verschuldet hat.
Nimmt der Verletzte an einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation teil, erhält er Übergangsgeld.
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Stand: 13.09.2011
Beim Arzt vom Kater gebissen Nürnberg (D-AH) - Wer dem Tierarzt helfend zur Hand geht und beim Festhalten des eigenen Vierbeiners von letzterem gebissen wird, sollte nicht auf die Übernahme seiner Behandlungskosten und auf Verletztengeld durch die gesetzliche ...weiter lesen