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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietpreis

Der Mietpreis ist wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrages, ohne Einigung über den Mietpreis für ein konkretes Mietobjekt ist kein Mietvertrag zwischen zwei Parteien zustande gekommen. Die Zahlung der Miete ist Hauptpflicht des Mieters gem. § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Mietvertrag muss Höhe und Art der Miete enthalten, ebenso ggfs. die Höhe und Positionen der Betriebskosten, die als Vorauszahlungen vereinbart werden und über die dann jährlich abgerechnet wird (§ 556 BGB). Der Mietpreis kann sich während der Mietvertragslaufzeit verändern. Auch diese Anpassungsmöglichkeiten sind neben den gesetzlich vorgesehenen im Mietvertrag zu regeln.

Bei Fragen zum Thema Mietpreis oder -erhöhung wird Sie ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline binnen weniger Minuten abschließend telefonisch beraten können. In komplexeren Angelegenheiten zeigt er Ihnen zur Vermeidung von finanziellen oder rechtlichen Nachteilen die nächsten Schritte des in Ihrem Fall notwendigen Vorgehens auf.
Stand: 03.11.2011

   
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