Kann ich zuviel bezahltes Krankengeld in Raten zurückzahlen?
Mir wurde, laut telefonischer Rücksprache mit meiner Krankenkasse, Krankengeld überwiesen das nicht für mich bestimmt war.
Erste falsch Überweisung der Krankenkasse war im Monat August.
Höhe der Überweisung 50,10 €.
Zweite falsch Überweisung im September Höhe der Überweisung 334,00 €.
Muss die Krankenkasse mir die Möglichkeit geben, das Geld in angemessenen Raten
zurückzuzahlen oder kann die Krankenkasse das Geld von den laufenden Zahlungen sofort einbehalten?
Ihre Frage kann ich mit einem klaren „das kommt darauf an…“ zu beantworten.
Es kommt nämlich darauf an, ob Sie einen falschen Leistungsbescheid erhalten haben oder ob Ihnen einfach nur so versehentlich zu viel Geld ausgezahlt worden ist.
Liegt ein falscher Leistungsbescheid vor, kann dieser nur unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückgenommen werden. Damit ist bei der Rücknahmeentscheidung Ihr Vertrauen in die Richtigkeit des Bescheides zu berücksichtigen, so dass Sie unter gewissen Umständen den Betrag gar nicht oder nur in Teilen zurückzahlen müssen, wenn Sie auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen konnten. Selbstverständlich ist in diesem Fall auf Ihren Antrag hin auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu prüfen.
Anders sieht es aus, wenn die Zahlungen von dem Leistungsbescheid abweichen und sich als reine Fehlbuchungen darstellen. Hier konnten sie von Anfang an wissen, dass dieses Geld so nicht für Sie bestimmt war. In diesem Fall liegt eine rechtsgrundlose Zahlung der Krankenkasse vor. Der sich daraus ergebende Rückgewähranspruch gem. § 812 BGB kann mit Ihrem Anspruch auf Krankengeld verrechnet (aufgerechnet) werden. Sie müssen also davon ausgehen, dass die Krankenkasse eine volle Verrechnung vornimmt.
Wenn Sie dieses in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, weil Sie das eingehende Geld bereits anderweitig ausgegeben haben, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und dort um eine ratenweise Zahlung bitten. Im Kulanzwege kann Ihnen diese dabei natürlich entgegenkommen. Ein kurzes Telefongespräch oder ein Besuch in der Geschäftsstelle vor Ort können sich also lohnen.