Abo für Flirtcafe abgeschlossen

Online-Rechtsberatung
Stand: 10.03.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe 2013 bei "Flirtcafe" ein Probe-Abo für 2,99Euro bestellt, auch überwiesen, ein paar Tage zu spät storniert, aber diese "Seite" nie benutzt.
"Flirtcafe" war u. ist tel. nicht zu erreichen.
Habe dann nachträglich per Einschreiben gekündigt.
Mir werde jeden Monat 76Euro abgebucht, die ich wieder rücküberweisen lasse.
Bekomme regelmäßig von einem Inkasso-Büro eine Zahlungsaufforderung, die ich umgehend mit einem negativen Schreiben beantworte.
Am 12.12.2013 bekam ich ein Schreiben von "Flirtcafe" mit einer letztmaligen Zahlungsaufforderung.

Meinen Frage :
Muss ich bezahlen?

Antwort des Anwalts

Ohne die exakten allgemeinen Geschäftsbedingungen des von Ihnen gewählten Test-Abos zu kennen, sind diese Test-Laufzeiten erfahrungsgemäß so angeboten, dass sie in meist längere Abonnements münden und nicht automatisch enden. Dies ist eine beliebte Masche vieler Portale, um Kunden mit kostengünstigen oder gar kostenlosen Testphasen zu locken, die dann jedoch in 1- oder gar 2-jährigen Vertragslaufzeiten münden.

Zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit sollten Sie umgehend per E-Mail und, falls Ihnen eine postalische Anschrift bekannt ist, auch in Schriftform deutlich machen, dass Sie über den Testzeitraum keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen möchten und keinesfalls ein reguläres Abonnement eingehen wollten.

Falls Ihnen E-Mails zugehen, seien Sie besonders achtsam, welchen Inhalt diese haben und bei Anklicken von auf den ersten Blick unbedenklichen Feldern prüfen Sie bitte sorgfältig, ob hiermit kostenpflichtige Vereinbarungen durch Sie getroffen werden.

Zwar sind die Anbieter seit 01.08.2012 verpflichtet, auf kostenpflichtige Leistungen extra hinzuweisen. In der Praxis wird dies gerade von eher unseriösen Portalen häufig nicht umgesetzt, so dass immer wieder Nutzer in so genannte Abzocke-Fallen tappen.

Auch der von Ihnen genannte Anbieter dürfte in obige Kategorie einzuordnen sein, denn allein schon die mangelnde telefonische Kontaktmöglichkeit lässt Zweifel aufkommen.

Diese Anbieter senden zwar Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen, scheuen sich jedoch regelmäßig, Ihre vermeintlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, da damit eine Überprüfung der Geschäftspraktiken verbunden wäre.

Sie sollte weiterhin die Abbuchungen stornieren und kurzfristig schriftlich die offenbar erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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