Mietvertrag für Kaffeemaschine: Vorzeitige Kündigung bei Geschäftsaufgabe möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.02.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe einen Mietvertrag für einen Kaffeevollautomaten für mein Fitness Studio unterschrieben. Diesen wollte ich vorzeitig kündigen, weil ich das Studio zum 31.12.13 aufgeben muss.
Die Fa. schreibt mir nun, das eine Geschäftsaufgabe mich nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag entbindet.
Ich kann aber weder weiter die Raten zahlen, da ich erst einmal arbeitslos sein werde, noch was soll ich mit einer Profi Kaffeemaschine zu Hause wo ich gar keinen Kaffee trinke.

Antwort des Anwalts

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Rechtsauffassung des Vermieters des Kaffeevollautomaten zutreffend ist.

Durch den Mietvertrag wird die Überlassung eines Gegenstandes für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Falls im Mietvertrag kein Kündigungsrecht vorgesehen ist, sind beide Mietvertragsparteien an die Laufzeit des Vertrages gebunden. Es ist auch nicht Sache des Vermieters, ob der Mieter die gemietete Sache tatsächlich nutzen kann oder infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten seinen Betrieb schließen muss.

Auch die Nichtzahlung der vereinbarten Mieten bringt keine Lösung, da der Vermieter dann das Recht hat, die ausstehenden Mieten einzuklagen und sie dann neben den Mieten auch noch Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen.

Sie haben also nur die Möglichkeit sich mit dem Vermieter etwa durch Zahlung einer Abstandssumme zu einigen. Lässt er sich hierauf nicht ein, müssen Sie den Vertrag bis zum bitteren Ende erfüllen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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