Ist es möglich eine Verpflichtungserklärung zu widerrufen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe für meinen (Ex-) Partner (Südafrikaner, wohnhaft in England) eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchsvisum für 3 Monate abgegeben (22.01. - 21.04.). Er hat jedoch daraufhin ein Visum von der deutschen Botschaft in London für 1 Jahr ausgestellt bekommen. Mich für 1 Jahr für ihn zu verpflichten, hätte ich niemals zugestimmt und mir wurde dies auch nicht von der deutschen Botschaft mitgeteilt. Mittlerweile hat er seine Arbeit verloren und Schulden von fast 30,000 GBP. In der Zwischenzeit war ich zu ihm nach England gezogen, wo er mir mit Freiheitsberaubung und Gewalt gedroht hat. Auch hat er mir gegenüber geäußert, Menschen, die an seiner derzeitigen Situation verantwortlich sind, zu töten. Er kann sehr gut mit Waffen umgehen, war in Südafrika in einem Schießclub. Ich bin jetzt unter einem Vorwand wieder in Deutschland und habe Angst um meine Freiheit, Gesundheit und mein Leben! Er hat damit gedroht, mich so lange zu jagen, bis er mich findet! Gestern war ich bei einer Beratungsstelle für Stalking-Opfer.

Gibt es eine Möglichkeit, die Verpflichtungserklärung zu widerrufen oder zumindest nur für die beantragten 3 Monate bestehen zu lassen? Oder die evtl. Einreise nach Deutschland zu verhindern und ihm das Visum zu entziehen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

die Möglichkeit gibt es.
Sie sollten in jedem Fall wegen der von ihm ausgeübten Gewalt und wegen der Drohungen, ausserdem wegen des Stalkings Strafantrag stellen und Strafanzeige am Besten bei der Polizei Ihres derzeitigen Wohnorts in Deutschland oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Wegen des Stalkings könnten Sie zusätzlich eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragen - diese müsste allerdings per Auslandszustellung an den Herrn nach England geschickt werden, falls er in Deutschland keinen Aufenthaltsort mehr hat.

Sorgen Sie vor Allem dafür, dass er Ihren derzeitgen Wohnort nicht kennt.

Verständigen Sie die deutsche Botschaft mit einer Kopie der Strafanzeige und erklären Sie, dass Sie die Verpflichtungserklärung zurücknehmen.
Fügen Sie allen Schreiben eine Erklärung bei, in der Sie den Sachverhalt schildern und diesen an Eides Statt erklären.

Sollten Sie mitbekommen, dass er nach Deutschland einreist, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice