Kindesunterhalt für einen 13-jährigen Sohn
Höhe des zu zahlenden Kinderunterhaltes? Einkommensnachweis 2009 des Vaters steht zur Verfügung.
Sehr geehrte Mandantin,
Fragestellung: Kindesunterhalt für Ihren 13-jährigen Sohn
Von Ihrem angegebenen Nettoeinkommen des Vaters sind zunächst 5 % berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale abzuziehen. Damit ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2555,50.
Damit befinden er sich in der Gehaltsstufe 4 (2301,00 bis 2700,00) der Düsseldorfer Tabelle, sodass sich für Ihren Sohn, der sich in der Altersstufe 3 (12 bis 17 Jahre) befindet, nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (92,00) eine Unterhaltszahlung von 398,00 ergibt (DT Stand: 2010). Da die neue Düsseldorfer Tabelle im Gegensatz zur alten von nunmehr 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht und der Kindesvater für zwei minderjährige Kinder haftet, scheidet eine Anpassung über die Gehaltsstufen aus.