Kindesunterhalt für einen 13-jährigen Sohn

Online-Rechtsberatung
Stand: 15.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Höhe des zu zahlenden Kinderunterhaltes? Einkommensnachweis 2009 des Vaters steht zur Verfügung.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Fragestellung: Kindesunterhalt für Ihren 13-jährigen Sohn

Von Ihrem angegebenen Nettoeinkommen des Vaters sind zunächst 5 % berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale abzuziehen. Damit ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2555,50.

Damit befinden er sich in der Gehaltsstufe 4 (2301,00 bis 2700,00) der Düsseldorfer Tabelle, sodass sich für Ihren Sohn, der sich in der Altersstufe 3 (12 bis 17 Jahre) befindet, nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (92,00) eine Unterhaltszahlung von 398,00 ergibt (DT Stand: 2010). Da die neue Düsseldorfer Tabelle im Gegensatz zur alten von nunmehr 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht und der Kindesvater für zwei minderjährige Kinder haftet, scheidet eine Anpassung über die Gehaltsstufen aus.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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