Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vollstreckung
Die Vollstreckung dient der Durchsetzung von Ansprüchen, die ein Gläubiger gegen seinen Schuldner hat. Vollstreckbar sind nicht nur Geldforderungen, sondern auch andere Ansprüche, wie zum Beispiel der Anspruch auf Unterlassung von Lärmbelästigungen oder auf Durchführung von Reparaturarbeiten. Die Art des Anspruchs entscheidet darüber, welche Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden muss.
Jede Vollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus, wie zum Beispiel ein Urteil, ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis, in dem sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat oder - allerdings selten und daher weniger bekannt - ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich.
Liegt ein Vollstreckungstitel vor, muss dieser mit der Vollstreckungsklausel versehen und dem Schuldner zugestellt werden. Danach kann die für die Durchsetzung des Anspruchs geeignete Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet werden. Auch dagegen kann sich der Schuldner noch - eingeschränkt - wehren, indem er unter den dafür erforderlichen Voraussetzungen Vollstreckungsgegenklage erhebt.
Ob Schuldner oder Gläubiger, unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte helfen Ihnen gerne weiter. Halten Sie dazu die wichtigen und notwendigen Unterlagen bereit.
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