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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag

Unter Rücktrittsrecht versteht man die vertragliche oder gesetzliche Möglichkeit von einem geschlossenen Vertrag Abstand zu nehmen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt, und das bereits Empfangene ist dem jeweils anderen Vertragspartner zurückzugeben.
Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden, und die Erklärung muss nachweislich zugehen. Für einen Rücktritt muss man einen berechtigten Grund haben.


Grundsätzlich ist, entgegen der Volksmeinung, ein Rücktritt von Vertrag nicht möglich.
Dies geht nur, wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe es zulassen.
Das bekannte Widerrufsrecht ist eine besondere Spezies des Rücktritts, und nur für Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften, Finanzierungskäufen und Onlinekäufen möglich.

Ein Rücktrittsrecht kann aufgrund von Verzug, Gewährleistungen oder anderen vertraglichen Leistungsstörungen bestehen. Siehe z.B. BGB § 323 "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung".
Es kann vertraglich auch vereinbart werden, dass man innerhalb einer bestimmten Frist, auch ohne Grund zurücktreten kann, und dann eine pauschale Vertragsstrafe zahlen muss.

Täglich geben unsere Anwälte Hilfe bei Fragen, ob ein Rücktrittsrecht im konkreten Fall besteht und wie man es geltend machen kann.

Dabei ist jedes Problem des Rücktrittsrechts je nach dem vorliegenden Einzelfall unterschiedlich. Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.
Stand: 18.03.2011

   
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