Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachbesserung
Der Nachbesserungsanspruch findet sich vor allem im Kaufrecht, aber auch im Werkvertragsrecht wieder.
Falls der Käufer eine Ware käuflich erwirbt und ein Mangel auftritt, besteht ein Nachbesserungsanspruch gemäß § 439 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Da es sich um eine Vertragsverletzung des Verkäufers handelt, müssen die Kosten der Nachbesserung vom Verkäufer getragen werden. Tritt der Mangel im ersten halben Jahr auf, wird von Gesetzes wegen vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Machen Sie Ihren Anspruch auf Nachbesserung unter Fristsetzung mit Einschreiben/Rückschein geltend, um Ihre rechtlichen Interessen zielführend zu wahren.
Um die Durchsetzung der Nachbesserungsansprüche zu gewährleisten, stehen Ihnen auch die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline jederzeit mit kompetentem Rechtsrat zur Verfügung. Stand: 14.06.2010
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