Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Innenverhältnis
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen untereinander. Es können auf der einen oder anderen Seite Personengesamtheiten auftreten. Diese Personenmehrheit kann offenkundig sein, muss es aber nicht. Das Innenverhältnis regelt dann die Rechtsbeziehungen der Personengesamtheit untereinander. Der Begriff Innenverhältnis ist zum Beispiel anzutreffen bei der Stellvertretung zwischen Vollmachtgeber und Stellvertreter, bei Gesamtschuldnern einerseits und Gesamtgläubigern andererseits, bei Mitmietern,Miteigentümern, im Gesellschafts- und Handelsrecht usw.
Bei Problemen zum Innenverhältnis ist die Recherche im Internet oder über Beratungsstellen, wie zum Beispiel den Verbraucherzentralen, sicher sinnvoll, aber oft nicht zufriedenstellend. Ein Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann meist in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen oder Schriftwechsel bereit. Stand: 21.06.2010