Arbeitslosengeld II Auszahlungstermin: Wann muss Hartz IV auf dem Konto sein?

Bei ALG II – auch Hartz IV genannt – handelt es sich um eine monatliche Zahlung. Wer einen Anspruch darauf hat, muss mit dem Geld seinen Lebensunterhalt für einen ganzen Monat bestreiten. Daher wird die Leistung – anders als Arbeitslosengeld I – im Voraus gezahlt.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Auszahlungstermin ALG II: Das Wichtigste in Kürze

Wichtig: Bürgergeld statt Hartz IV!

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es statt Hartz IV das sogenannte Bürgergeld. Der Regelsatz wurde erhöht, zudem soll die staatliche Hilfe grundsätzlich "bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter" werden. Die neuen Regelungen im Detail finden Sie hier

Hartz IV wird im Voraus gezahlt

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, erhalten Sie die Leistung immer im Voraus. Das Jobcenter überweist Ihnen dabei Ihren Regelbedarf (zuzüglich etwaigem Mehrbedarf) für den kommenden Monat (§§ 41 und 42 Sozialgesetzbuch II – SGB II).

Viele Jobcenter halten sich dabei an den sogenannten ALG II-Auszahlungskalender, in dem die jeweiligen Zahlungstermine festgehalten werden.

Beispiel: Handelt es sich beim 1. April um einen Freitag, wird Ihnen das Geld am 31. März überwiesen.

Fällt der 1. April auf einen Monat, muss das Jobcenter die Überweisung bereits am 30. März in Auftrag geben.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zu ALG II wird ALG I immer rückwirkend zum Ende des Monats gezahlt. Grund dafür ist das sogenannte Zuflussprinzip, bei dem Einkommen aus Nebentätigkeiten, Vermietungen oder anderen Quellen auf die Leistung angerechnet werden. Dies muss immer für den Monat geschehen, in dem das Einkommen erworben wurde. Eine Vorauszahlung wie bei Hartz IV ist hier also nicht möglich.

Hartz IV-Anspruch entsteht Mitte des Monats: Jobcenter muss Betrag anteilig auszahlen

Häufig entsteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen nicht zu Beginn des Monats. Auch in diesem Fall muss das Jobcenter die Zahlung im Voraus veranlassen – jedoch nur anteilig.

Zur Vereinfachung der Berechnung wird davon ausgegangen, dass jeder Monat 30 Tage hat. Entsteht Ihr Hartz IV-Anspruch beispielsweise am 18. Mai, muss das Jobcenter Ihnen noch Geld für die verbleibenden 14 Tage zur Verfügung stellen. Dabei wird Ihr individueller Hartz IV-Satz durch 30 geteilt und dann wieder mit 14 multipliziert. Fallen Sie in Regelbedarfsstufe 1, beträgt Ihr Anspruch 432 Euro. Für den restlichen Mai würden Ihnen also (432 ÷ 30 x 14 =) 201,60 Euro zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen: Erlöscht Ihr ALG II-Anspruch in der Mitte des Monats, wird die fällige Rückzahlung an das Jobcenter ebenso berechnet. Treten Sie etwa zum 18. Mai eine neue Stelle an, wodurch Ihnen kein Hartz IV mehr zusteht, müssen Sie 201,60 Euro zurückzahlen.

Wie wird Hartz IV ausgezahlt?

In der Regel überweisen die Jobcenter das Arbeitslosengeld II an die Leistungsempfänger. Immerhin hat gemäß § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) jeder einen rechtlichen Anspruch auf ein Basiskonto, das einfache Überweisungen ermöglicht.

Entscheiden Sie sich gegen ein Bankkonto oder kam es zu Problemen mit Ihrem Kreditinstitut, so dass Ihnen gerade kein Girokonto zur Verfügung steht, können Sie sich Hartz IV auch bar auszahlen lassen. In diesem Fall tätigt das Jobcenter eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“. Sie müssen sich dann an der Kasse einer Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Postbank melden und dort Ihren Scheck vorlegen.. Beachten Sie allerdings, dass die Barauszahlung mit hohen Kosten verbunden ist. Pauschal müssen Sie dafür einen Zuschlag von 2,85 Euro zahlen. Hinzu kommt noch eine Auszahlungsgebühr, die abhängig vom jeweiligen Betrag ist, und zwischen 3,50 Euro und 7,50 Euro beträgt.