Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kindergeld
Personen mit Kindern können Kindergeld erhalten. Gesetzliche Grundlage ist bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen das Einkommenssteuergesetz (§§ 31 f. und 61 ff. EStG - Einkommenssteuergesetz). Für beschränkt Steuerpflichtige ist Grundlage für die Kindergeldgewährung das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus kann es unter Umständen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter bezogen werden, falls das Kind sich weiter in Schul-, oder Ausbildung oder Studium befindet und die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt gemäß § 32 IV S. 2 EStG bei derzeit 8.004 Euro. Das Kindergeld kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
In Deutschland wird das Kindergeld in erster Linie zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums gewährt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen, ob der Abzug der Freibeträge günstiger ist als der Anspruch auf das Kindergeld (Günstigerprüfung). Je nachdem wie diese Prüfung ausfällt wird Kindergeld gewährt oder der Freibetrag mit den steuerlichen Verpflichtungen verrechnet.
Als Kinder werden im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder berücksichtigt (leibliche und adoptierte Kinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat sowie Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist. Derzeit wird für das 1. und 2. Kind jeweils 164 ? Kindergeld monatlich gezahlt, für das Dritte 170 ? und für jedes weitere Kind 195 ?. In Deutschland wohnende Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Formen der Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen. Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (sowie Norweger, Isländer und Schweizer), die in Deutschland wohnen, können ebenfalls Kindergeld beantragen.
Die Rechtsfragen zum Thema Kindergeld sind vielfältig, seien es Probleme bei der Beantragung, Unsicherheiten ob, und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch besteht oder Einkommen anzurechnen ist, wer Kindergeld nach der Trennung erhält, etc. Meist können ihnen aber unsere spezialisierten Anwälte bereits in einem kurzen Telefonat weiterhelfen. Bitte halten sie eventuell vorhandene Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder ergangene Bescheide bereit.
Stand: 07.09.2009
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