Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei Berufsunfähigkeit gibt es vom Staat so gut wie keine Leistungen mehr. Es gibt nur noch die Erwerbsminderungsrente. Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wessen Restleistungsvermögen unter 3 Stunden pro Arbeitstag liegt. Das sind ca. 34% vom Bruttoeinkommen. Wenn das Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Arbeitstag liegt, erhält man schon nur die halbe Erwerbsminderungsrente. In allen anderen Fällen erhält man keine Erwerbsminderungsrente. Die Frage, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, ist relevant für die Art der Leistungen, die ein Betroffener erhalten kann. So werden etwa Leistungen nach dem SGB II bei voller Erwerbsminderung durch Leistungen nach dem SGB XII ersetzt. Eine Absicherung bereits für den Fall der Berufsunfähigkeit ist über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Vertrages hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Ggf. sehen diese zugunsten des Versicherers eine Verweisungsmöglichkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit vor.
Viele Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.
Stand: 25.05.2011
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