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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle ist eine im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entwickelte Tabelle des LG Frankfurt a.M., welche Anhaltspunkte für die Minderungsquote des Reisepreises bei Mangelhaftigkeit der Reise enthält. Dabei wird nach bestimmten Fallgruppen differenziert. Die Gruppe 1 zum Beispiel enthält verschiedene Mängel bezüglich der Unterkunft, die Gruppe 2 Mängel der Verpflegung usw. Die Frankfurter Tabelle wird inzwischen von vielen Gerichten als veraltet oder ungeeignet angesehen und hat insbesondere keine präjudiziellen Wirkungen für die Beurteilung der Wertminderung durch das jeweils erkennende Gericht. Insbesondere können die vom LG Frankfurt vorgeschlagenen Minderungsanteile nicht ohne weiteres kumulativ ohne eine wertende Gesamtbetrachtung verrechnet werden. Die konkrete Minderungsquote ist richtigerweise aufgrund aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln, sodass sich eine schematische, tabellarische Bewertung nach der Frankfurter Tabelle verbietet.

Bei Fragen zur Frankfurter Tabelle und zum Reiserecht stehen Ihnen unsere Zivilrechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Stand: 06.04.2011

   

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In Betracht kommender Prozentsatz einer Reisepreisminderung
Frage: Reise bereits im Nov. 08 gebucht und bestätigt. 1 Woche vor Reisebeginn wurde uns per Mail von einerReiseagentur in Kroatien mitgeteilt, dass unsere Reise nicht verfügbar ist. Unser Reisebür...
Antwort: Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich Ihre tatsächlich entstandenen Mehrkosten wie Fahrtkosten für die 200km entfernte Unterkunft, für di ...⇒ zum vollständigen Fall

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