Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsübergabe
Eine Wohnungsübergabe findet sowohl bei Beginn, als auch bei Ende eines Mietverhältnisses statt. Streit kann dann entstehen, wenn nicht klar bewiesen werden kann, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Fragen können dahingehen, ob Wohnungsmängel vorhanden, Einrichtungen beschädigt, oder Schönheitsreparaturen korrekt durchgeführt worden sind. Es ist daher ratsam, ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, in dem die Räume genau beschrieben sind und etwaige Mängel festgehalten werden. Kommt es dann zum Rechtsstreit, gestaltet sich die Beweisführung einfacher.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 31.05.2011
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