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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnflächenverordnung

Am 1. Januar 2004 ist die Wohnflächenverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Wohnflächenberechnung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.
Die Wohnflächenverordnung gilt nicht für frei finanzierten Wohnraum, aber die darin enthaltenen Angaben können nach der Rechtsprechung des BGH im Regelfall als Maßstab zugrundegelegt werden. Geförderte Wohnflächen die vor dem Jahr 2004 erstellt wurden, sind nach den §§ 42-44 II. BV zu berechnen. Wird die Wohnfläche umgebaut, wird die Neuberechnung jedoch nach der Wohnflächenverordnung vorgenommen.

Welche Bedeutung die Abweichung von der Wohnfläche hat, lesen Sie unter dem Stichwort Wohnungsgröße.

Anwaltliche Beratung steht Ihnen bei Einzelfallfragen hinsichtlich der Wohnflächenverordnung täglich bis 24 Uhr zur Verfügung.
Stand: 07.10.2011

   
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