Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenkostenaufstellung
Der Vermieter ist verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenaufstellung über die in den letzten zwölf Monaten angefallenen Nebenkosten aufzustellen. Eine korrekte Nebenkostenaufstellung zu erstellen ist allerdings keine ganz triviale Aufgabe. Manche Experten schätzten, dass über 50% der Nebenkostenaufstellungen fehlerhaft sind.
Über Vorauszahlungen der Nebenkosten ist vom Vermieter jährlich abzurechnen. Die Nebenkostenaufstellung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.
Die Nebenkostenaufstellung muss klar und verständlich sein, um dem Mieter zu ermöglichen, sie nachzuvollziehen. Der Mieter hat auch das Recht, alle Rechnungen von vom Vermieter beauftragten Unternehmen, die der Nebenkostenaufstellung zugrunde liegen, einzusehen.
Zum Thema Nebenkostenaufstellung können Ihnen unsere Mietrechtsanwälte alles Wichtige schnell am Telefon erklären. Am Besten, Sie legen sich dazu die Nebenkostenaufstellung, um die es geht, für das Gespräch bereit.
Stand: 18.03.2011
Durchwahl zum Thema Nebenkostenaufstellung (Mietrecht)
0900-1 875 007-293
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Nebenkostenaufstellung (Wohneigentumsrecht)
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