Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht
Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat sich im Mietrecht vieles geändert. Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen, seien es konkrete oder allgemeine Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag,Schimmel in der Mietwohnung, Mieterhöhung, Nebenkosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Kaution, usw.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Dabei beraten unsere Kooperationsanwälte sowohl zu den Belangen der Mieter (Mieterschutz), als auch zu denen der Vermieter.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Mietvertrag oder Kündigungsschreiben bereit.
Definition Mietrecht
Unter Mietrecht versteht man das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Hauptquelle des Mietrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Hierin finden sich insbesondere Schutznormen für Wohnungsmieter. Daneben gibt es weitere Gesetze und Verordnungen, welche Teilbereiche des Mietverhältnisses rechtlich ausgestalten. Stand: 27.07.2011
Nachbargrundstück nicht tabu Nürnberg (D-AH) - Ist des Nachbarn Garage sanierungsbedürftig, muss man ihn für diese Arbeiten, wenn sie anders nicht zu machen sind, aufs eigene Grundstück lassen. Das hat das Landgericht München (Az. 30 S 6244/06) entschieden. ...weiter lesen
Unpünktliche Mietzahlungen Nürnberg (D-AH) - Bezahlen die Bewohner eines Einfamilienhauses die laut Mietvertrag spätestens jeweils zum 3. Werktag fällige Miete ständig später, kann der Hausbesitzer ihnen schließlich kündigen und die Räumung gegebenenfalls ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Mietrecht
Mieter verstorben - Wer hat die Schönheitsreparaturen zu tragen und wie verhält es sich mit der Kaution? Frage: Mutter verstorben. Kündigung ihrer Wohnung zum 30.11.2009. Jetzt geht es um die Schönheitsreparaturen, die laut Vertrag durchzuführen wären. Haben in den unterlagen die allgemeine... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,ohne Kenntnis des Mietvertrages ist Ihre Frage leider nicht konkret zu beantworten.Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu tragen. Es entspricht jedoc ...⇒ zum vollständigen Fall
Beteiligung des Vermieters an Investitionen in der Wohnung Frage: Ich möchte zum 01.10.09 eine Wohnung anmieten, die ich auch renoviere, d.h. streiche und Laminat verlege. Inwieweit muss der Besitzer bzw. Vornutzer die Wohnung hinterlassen (alte Teppichböde... Antwort: Sehr geehrte Frau Riegel,Fragestellung:1. Zustand der Wohnung bei Einzug2. Beteiligung des Vermieters an Investitionen in der Wohnung3. MietminderungZu 1.:Als erstes sollten Sie vor Einzug die Wohnun ...⇒ zum vollständigen Fall