Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mieterpflichten
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages gehen sowohl Vermieter als auch Mieter Pflichten ein. Die Erfüllung dieser mietvertraglichen Pflichten beider Seiten ist wesentlicher Bestandteil des Mietverhältnisses. Werden sie nicht erfüllt, könnte bei einer entsprechenden Schwere der Pflichtverletzung die andere Vertragspartei das Mietverhältnis - möglicherweise sogar außerordentlich fristlos - kündigen.
Die wichtigste Verpflichtung des Mieters aus dem Mietvertrag ist die Zahlung des Mietzinses an den Vermieter. Darüber hinaus ist der Mieter aber noch zu weit mehr verpflichtet. So darf er z.B. das Mietobjekt nur zu dem im Mietvertrag angegebenen Zweck gebrauchen, muss das Mietobjekt schonend behandeln, sollte also die Verursachung von Schäden vermeiden. Er hat entstandene Schäden und Mängel beim Vermieter anzuzeigen, damit dieser sie beseitigen kann. Der Mieter kann zur Kostentragung für Schönheitsreparaturmaßnahmen, für Kleinreparaturen, Nebenkosten und Zuschlägen verpflichtet werden.
Aufgrund der Vielzahl von Pflichten, die auf den Mieter zukommen können, empfiehlt es sich, den Mietvertrag vor Abschluss von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unsere Kooperationsanwälte stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Stand: 13.09.2010