Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lautstärke
Die Lautstärke eines Schalls ist ein Maß dafür, wie laut ein bestimmter Schall vom Menschen als Hörereignis empfunden wird. Lautstärke stellt der physikalisch messbaren Amplitude oder Stärke des Schalls (z.B. als Schalldruck oder Schallpegel) die vom Menschen wahrgenommene Lautheit als Lautempfinden gegenüber. Die wahrgenommene Lautstärke ist eine psychoakustische Größe, die von mehreren Faktoren abhängt: dem Schalldruckpegel, dem Frequenzspektrum, sowie dem Zeitverhalten des Schalls. Entsprechend wird die Lautstärke subjektiv unterschiedlich bewertet und daher teilweise als angemessen, nicht störend oder eben als störende Belästigung empfunden. Im Nachbarschaftsrecht kann lautstarker Lärm einen (notfalls einklagbaren) Abwehranspruch begründen. Im Mietrecht kann er den Mieter im Einzelfall auch einen Minderungsanspruch ermöglichen. Auch kann lautstarker Lärm zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten gegen den Störer führen.
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Stand: 16.08.2010
Gaststätte wegen nächtlicher Ruhestörung geschlossen Nürnberg (D-AH) - Muss in vier Monaten siebzehn Mal eine Polizeistreife vor einer Gaststätte vorfahren, um dort zu später Stunde für Ruhe und Ordnung zu sorgen, kann dem Wirt wegen des nächtlichen Lärms zu Recht die Konzession ...weiter lesen