Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Indexmiete
Die Indexmiete im Wohnraummietrecht nach 557 b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Vereinbarung, kraft derer der Mieter zur Entrichtung eines Mietzinses verpflichtet ist, der sich aus dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt. Hierbei sind Mieterhöhungen nicht auszuschließen. Diese Art des Mietvertrages beinhaltet eine kontinuierliche Steigerung des Mietzinses anhand eines vertraglich bestimmten Indexes. Gesetzlich zulässig ist die Bindung der Miethöhe auf den Preisindex für die Gesamtlebenshaltungskosten. Dagegen ist die Bindung an einen regionalen Index nicht mehr möglich. Bei welcher Höhe im Moment der Preisindex für private Haushalte liegt ist beim Statistischen Bundesamt zu erfragen. Einzelfragen bedürfen einer anwaltlichen Prüfung. Hierfür stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline für Mietrecht zur Verfügung. Sie sollten zum Gespräch die Mietvertragsunterlagen für möglichen Rückfragen bereit halten Stand: 31.05.2010