Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hundehaltung
Die Haltung von Hunden kann im Mietvertrag anders als die generelle Tierhaltung per Klausel grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen. Üblicherweise sieht der Mietvertrag die Möglichkeit der Hundehaltung nach vorheriger Zustimmung des Vermieters vor. Wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen, muss der Vermieter seine Zustimmung erklären. In größeren Wohnanlagen wird die Untersagung der Hundehaltung im Hinblick auf die Lärmbelästigung und Verunreinigungsgefahr häufig als zulässig erachtet. Es kommt immer wesentlich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und die Lebensverhältnisse an. Wurde die Hundehaltung vom Vermieter über längere Zeit stillschweigend geduldet, so müssen neu Umstände hinzu kommen, die eine Unersagung nach vorheriger Abmahnung rechtfertigen. Dies können Beschwerden der Nachbarn über Störung des Hausfriedens sein. Ausnahmen vom Hundehaltungsverbot stellen Fälle dar, in denen der Mieter aus gesundheitlichen Gründen auf das Tier angewiesen ist. Dies kann ein Blindenhund, aber auch ein Hund sein, der zur psychischen Stabilisierung des Mieters beiträgt. Wichtig ist hier ein Facharztattest.
Viele Fragen zum Thema Hundehaltung in Mietwohnungen lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie für diesen Fall eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 14.06.2010
Junge Hündin beißt beim Ballspiel kleine Kinder Nürnberg (D-AH) - Passt Herrchen immer wieder nicht ausreichend auf seine vierbeinigen Zöglinge auf, ist es rechtens, ihm die Hundehaltung auf Dauer zu untersagen. Dabei bleibt ohne Bedeutung, ob das Verhalten der im konkreten ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Hundehaltung
Hundehaltung in der neuen Mietwohnung verboten - Gibt es doch noch Möglichkeiten den Hund zu behalten? Frage: Ich wohne mit meinen beiden Kindern in einer Mietwohnung.Hier ist Hundehaltung nicht erlaubt. Mein Hund war die ersten Wochen mit uns in der Wohnung, da wir noch keine Lösung für ihn hatten.Dan... Antwort: Es gibt tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, mit welchen man unter Umständen erreichen kann, daß Ihr Hund bei Ihnen bleiben darf.Eine Möglichkeit wäre, wenn die Klause ...⇒ zum vollständigen Fall