Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema befristeter Mietvertrag
Unter einer Befristung ist im juristischen Sinne eine Zeitbestimmung zu verstehen. Anders als bei der Bedingung ist bei der Zeitbestimmung, also Befristung die Entstehung oder der Wegfall eines Rechts gewiss, aber von dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts abhängig (z.B. 1.07., 31.12. oder Todestag). Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangstermin bestimmt worden, so finden hierauf die Vorschriften über die aufschiebende Bedingung, bei einem Endtermin die über die auflösende Bedingung entsprechende Anwendung (§ 163 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch). Von der Befristung eines Rechts ist die Betagung zu unterscheiden: Hier ist das Recht bereits voll entstanden, seine Geltendmachung aber ganz oder teilweise aufgeschoben. Bei der Befristung von Mietverträgen (vor allem Wohnraummietverträgen) ist zu beachten, dass das Mietverhältnis bei einer Nutzung der Mietsache über den Endtermin der Befristung hinaus, in der Regel zu einem unbefristeten Mietverhältnis führt, es sei denn, dass eine Vertragspartei ausdrücklich widersprochen hat.
Bei weiteren Fragen zur Berechnung oder auftretenden Problemen helfen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter!