Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhalt
Es gibt verschiedene Arten von Unterhaltszahlungen. Die wichtigsten sind der Kindesunterhalt, der Unterhalt für Ehegatten während der Ehe, der Getrenntlebensunterhalt und der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung. Ferner gibt es noch den Eltern- und sonstigen Verwandtenunterhalt.
Der Kindesunterhalt ist durch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle und ihre Umsetzung durch die Rechtsprechung der einzelnen Bundesländer weitgehend geregelt und genau berechenbar. Grundsätzlich richtet sich die Unterhaltspflicht der Eltern für minderjährige Kinder nach der Höhe ihres Einkommens und hängt zudem davon ab, bei welchem Elternteil die Kinder leben. Bei volljährigen Kindern, die sich noch in der ( Schul- )Ausbildung befinden, sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt.
Der Ehegatten- bzw. Getrenntlebensunterhalt berechnet sich ebenfalls aus dem Einkommen und danach, inwieweit das Einkommen das eheliche Leben geprägt hat. Vom Einkommen sind sogenannte eheprägende Verbindlichkeiten abzuziehen. Welche Verbindlichkeiten eheprägend sind, muss für jeden Abzugsposten einzeln geprüft werden.
Nachehelicher Unterhalt ist, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, nach dem seit 2008 geltenden Unterhaltsrecht vom Grundsatz her nur noch dann zu zahlen, wenn die Kinder unter 3 Jahre alt sind. Danach muss sich die Ehefrau wieder voll ins Berufsleben integrieren, es sei denn, sie kann darlegen und beweisen, dass für die Kinder keine genügenden Betreuungs-möglichkeiten bestehen. Hieran werden von den Gerichten strenge Voraussetzungen geknüpft.
Da Unterhaltsfragen einzelfallbezogen und mitunter schwierig sind, empfiehlt sich in jedem Fall eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 27.01.2012
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