Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verzichtserklärung
Eine Verzichtserklärung ist einseitige Aufgabe eines Rechts, die ohne Mitwirkung des Berechtigten oder eines sonstigen Dritten wirksam ist. Verzichtet werden kann etwa auf Einreden, Gestaltungsrechte und insbesondere dingliche Rechte. Vergleichbar ist auch die Ausschlagung der Erbschaft und eines Vermächtnisses. Auf einen schuldrechtlichen Anspruch kann hingegen nicht wirksam einseitig verzichtet werden. Soll ein solcher Anspruch aufgehoben werden, bedarf es eines Vertrages zwischen Gläubiger und Schuldner.
Der Begriff Verzichtserklärung steht also in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
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Stand: 20.04.2011
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