Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berliner Testament
Das sog. Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, mit dem Ehegatten oder Partner in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft sich gegenseitig als Erben einsetzen und in der Regel einen Dritten als Erben des Letztverstorbenen.
Das Berliner Testament wird meist dann gewählt, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner das gemeinsame Vermögen als Einheit bewahren wollen, damit der überlebende z.B. im gemeinsamen Haus wohnen bleiben kann oder finanziell abgesichert ist. Oft verzichten die Kinder darauf beim Tod des Erstverstorbenen ihr Pflichteilsrecht geltend zu machen, um ihn/ihr die gewollte Absicherung nicht zu entziehen. Erst nach dem Tod des Letztverstorbenen wird das Erbe auf die Kinder oder andere Dritte verteilt. Oft entstehen Probleme, wenn sich die Lebensverhältnisse der Erben ändern oder die Kinder schon bei dem Erstversterbenden ihren Pflichteil geltend machen.
Wenn Sie sich für die Errichtung eines Berliner Testamentes entscheiden, lassen Sie sich fachkundig beraten. Stand: 06.12.2011
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