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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berliner Testament

Das sog. Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, mit dem Ehegatten oder Partner in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft sich gegenseitig als Erben einsetzen und in der Regel einen Dritten als Erben des Letztverstorbenen.

Das Berliner Testament wird meist dann gewählt, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner das gemeinsame Vermögen als Einheit bewahren wollen, damit der überlebende z.B. im gemeinsamen Haus wohnen bleiben kann oder finanziell abgesichert ist. Oft verzichten die Kinder darauf beim Tod des Erstverstorbenen ihr Pflichteilsrecht geltend zu machen, um ihn/ihr die gewollte Absicherung nicht zu entziehen. Erst nach dem Tod des Letztverstorbenen wird das Erbe auf die Kinder oder andere Dritte verteilt. Oft entstehen Probleme, wenn sich die Lebensverhältnisse der Erben ändern oder die Kinder schon bei dem Erstversterbenden ihren Pflichteil geltend machen.

Wenn Sie sich für die Errichtung eines Berliner Testamentes entscheiden, lassen Sie sich fachkundig beraten.
Stand: 06.12.2011

   
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Berliner Testament

Gegenseitige Einsetzung der Ehegatten im Testament - Welche Auswirkungen hat dies auf den Pflichtteil der Kinder?
Frage: Mein Vater ist am 30.11.2010 verstorben und das notariell beurkundete Testament von 1992 ist eröffnet worden. Meine Eltern haben sich demnach gegenseitig als Vollerben eingesetzt und verfügt...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,nach dem Erbrecht des BGB, §§ 1922 ff. BGB, sind gem. § 1924 BGB die Kinder zu den gesetzlichen Erben der 1. Ordnung berufen. Mithin sind Sie und Ihr Bruder zunächs ...⇒ zum vollständigen Fall

Stiefmutter versucht durch Nötigung den Erbverzicht des Kindes zu erzwingen - Kann dagegen rechtlich vorgegangen werden?
Frage: Meine leibliche Mutter ist kurz nach meiner Geburt verstorben. Mein leiblicher Vater hat fünf Jahre später erneut geheiratet (eheliche Zugewinngemeinschaft, seitens der zweiten Ehefrau wurd...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der von Ihrer Stiefmutter ausgesprochenen Drohung der Verschleuderung/Verschenkung der Erbmasse Stellung ...⇒ zum vollständigen Fall

Können die Erben die Zuwendungen der Erblasser, die zu Lebenszeiten zugunsten Dritter getätigt wurden, heraus verlangen?
Frage: Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht. Ich als einziges Kind bin Nacherbe. Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter meiner Tochter - ihrer Enkelin - in den letzten 6 Jahren mehrmals Gel...
Antwort: Bei dem sogenannten Berliner Testament wird dieses in der Regel so ausgelegt, daß der Nachlaß des Erstversterbenden (also Ihres Vaters) zunächst an den Überlebenden als Vollerbe ...⇒ zum vollständigen Fall

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